Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2012 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0336/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2012 wurde am 09.06.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.06.2015 erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch befriedigend  zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den unter Punkt 4 im Prüfbericht abgefassten Punkten, handelt es sich um allgemeine Hinweise, die keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordern.

Für die Abgrenzung zwischen Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationen (=Anlässe, die regelmäßig wiederkehren) soll ab dem Haushaltsjahr 2016 ein gesondertes Sachkonto eingerichtet werden, um diese von den Verfügungsmitteln abzugrenzen. Bis dahin werden die entstehenden Kosten unter dem Sachkonto für Öffentlichkeitsarbeit abgefasst.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von -4.136,42 € wird in das Folgejahr übertragen.