Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2012 wurde am 09.06.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.06.2015 erstellt.
Die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem
Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch
befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den unter Punkt
4 im Prüfbericht abgefassten Punkten, handelt es sich um allgemeine Hinweise,
die keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordern.
Für die Abgrenzung
zwischen Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationen (=Anlässe, die regelmäßig
wiederkehren) soll ab dem Haushaltsjahr 2016 ein gesondertes Sachkonto
eingerichtet werden, um diese von den Verfügungsmitteln abzugrenzen. Bis dahin
werden die entstehenden Kosten unter dem Sachkonto für Öffentlichkeitsarbeit abgefasst.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von -4.136,42 € wird in das Folgejahr
übertragen.