Sachverhalt:
a)
Der
Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner
Sitzung am 07.07.2015 die anliegende Änderung der Unternehmenssatzung
empfohlen.
Hintergrund der
Änderung ist, dass der Verwaltungsrat bei der Beauftragung eines
Wirtschaftsprüfers keinen Entscheidungsspielraum hat, daher ist die in der
Satzung festgelegte Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates überflüssig.
Zuständig ist das
Rechnungsprüfungsamt (RPA), welches drei Möglichkeiten hat:
1.)
RPA
prüft selbst
2.)
RPA
beauftragt einen Dritten mit der Prüfung
3.)
Der zu
prüfende Betrieb sucht selbst nach einem Prüfer und macht dem RPA einen Vorschlag
zur Genehmigung. Hierbei befindet sich der Betrieb im Vergaberecht und muss
dazu Kriterien festlegen, an die man dann auch gebunden ist.
Die
Beschlussfassung über diese Satzung obliegt dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.
b)
In der
gleichen Sitzung des Verwaltungsrates wurde die Thematik der Sitzungsgelder der
Verwaltungsratsmitglieder angesprochen. In § 6 Abs. 12 der Unternehmenssatzung
ist geregelt, dass diese an Sitzungsgeld das zweifache desjenigen bei der
Samtgemeinde bekommen. Bis heute bekommen die VR-Mitglieder beim WV 30,00 Euro,
die Mitglieder des Samtgemeinderates jedoch seit einiger Zeit 20,00 Euro, so
dass beim Wasserverband 40,00 Euro gezahlt werden müssen.
Es soll darüber
diskutiert werden, ob diese Regelung beibehalten oder geändert (z.B. auf das
1,5 fache) werden soll. Eine Änderung wäre für die Zukunft, etwa ab dem
01.01.2016 denkbar, eine Beibehaltung der bisherigen Regelung ist aber genauso
gut möglich.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR
wird beschlossen.