Betreff
Eichenprozessionsspinner, Antrag von Rh Struck
Vorlage
40/0294/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Bürgermeister in der Samtgemeinde Elbtalaue waren sich in ihrer Dienstversammlung am 10.12.2014 einig, sich in diesem Jahr nicht an der kreisweiten Bekämpfungsaktion durch Besprühen der Eichen mit Dipel-Es zu beteiligen. Es sollte abgewartet werden, wie die Bekämpfung in den letzten Jahren gewirkt hat und nur im Einzelfall punktuell Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Zum Jahresende soll ein Resümee  gezogen werden.

 

Ebenso hat der Landkreis in diesem Jahr die Eichen entlang der Kreisstraßen nicht behandeln lassen.

 

Das Besprühen von Eichen ist in den Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) auch in diesem Jahr vorgenommen worden. Die Bekämpfungsaktion in diesen Samtgemeinden müsste inzwischen abgeschlossen sein.

Möglicherweise haben einzelne Grundstückseigentümer aus der Samtgemeinde Elbtalaue  Aufträge zum Besprühen ihrer Eichen erteilt.

 

Bisher sind keine Meldungen für die Gemeinde Gusborn eingegangen, die Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfordern.

 

Es ist nicht zulässig, anderen Behörden Präventivmaßnahmen, wie das Besprühen der Eichen, zu verbieten. Dieses liegt in der Entscheidung des Straßenbaulastträgers oder Grundstückseigentümers, zumal  durch Allergien gesundheitliche Gefahren bei Menschen und Tieren durch den Eichenprozessionsspinner auftreten können.

 

Die Gemeinde kann nur für ihre Liegenschaften den Beschluss fassen, auch künftig keine vorbeugenden Maßnahmen durchzuführen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr könnte es erforderlich werden, Nester professionell zu beseitigen.

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung.