Sachverhalt:
Die Bürgermeister
in der Samtgemeinde Elbtalaue waren sich in ihrer Dienstversammlung am
10.12.2014 einig, sich in diesem Jahr nicht an der kreisweiten
Bekämpfungsaktion durch Besprühen der Eichen mit Dipel-Es zu beteiligen. Es
sollte abgewartet werden, wie die Bekämpfung in den letzten Jahren gewirkt hat
und nur im Einzelfall punktuell Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Zum
Jahresende soll ein Resümee gezogen
werden.
Ebenso hat der
Landkreis in diesem Jahr die Eichen entlang der Kreisstraßen nicht behandeln lassen.
Das Besprühen von
Eichen ist in den Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) auch in diesem
Jahr vorgenommen worden. Die Bekämpfungsaktion in diesen Samtgemeinden müsste
inzwischen abgeschlossen sein.
Möglicherweise
haben einzelne Grundstückseigentümer aus der Samtgemeinde Elbtalaue Aufträge zum Besprühen ihrer Eichen erteilt.
Bisher sind keine
Meldungen für die Gemeinde Gusborn eingegangen, die Maßnahmen aus Gründen der
Gefahrenabwehr erfordern.
Es ist nicht
zulässig, anderen Behörden Präventivmaßnahmen, wie das Besprühen der Eichen, zu
verbieten. Dieses liegt in der Entscheidung des Straßenbaulastträgers oder
Grundstückseigentümers, zumal durch
Allergien gesundheitliche Gefahren bei Menschen und Tieren durch den
Eichenprozessionsspinner auftreten können.
Die Gemeinde kann
nur für ihre Liegenschaften den Beschluss fassen, auch künftig keine
vorbeugenden Maßnahmen durchzuführen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr könnte es
erforderlich werden, Nester professionell zu beseitigen.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.