Betreff
90. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0268/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Änderung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Querdeich / Mühlentor beschlossen. Hierzu beantragt die Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Querdeich bei der Samtgemeinde Elbtalaue. Der Beschluss mit der umfangreichen Sachverhaltsdarstellung ist der Vorlage beigefügt. (Anlage I)

 

Für die Ausweisung eines Sondergebiets im Bereich Querdeich, für die Umsiedlung des Edeka Marktes an den südlichen Stadtkernrand, ist zu der Bebauungsplanaufstellung eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans im gleichen Plangebiet notwendig.

 

Die Flächennutzungsplanänderung ist in einem Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch mit einer Umweltprüfung und Eingriffsreglungen durchzuführen.   

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich des Querdeichs in der Stadt Dannenberg (Elbe) wird fortgeschrieben.