Sachverhalt:
Die
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Karwitz wurde bislang 1-mal mit der
EURO-Umstellungssatzung vom 13.12.2001 geändert. Die jetzigen Steuersätze sind
gültig seit 1.1.2002. Im Zuge der damaligen Euro-Umstellung erfolgte lediglich
eine Glättung der bisherigen DM-Sätze.
Mit der Steuer wird
die besondere finanzielle Leistungsfähigkeit von Zweitwohnungsinhabern erfasst,
die in dem Aufwand zum Ausdruck kommt, den der Inhaber für das Innehaben der
Wohnung tätigt. Die Steuer ist gleichzeitig als Ausgleich vorgesehen, für die
Vorhaltung gemeindlicher Infrastrukturleistungen, die von Zweitwohnungsinhabern
zwar genutzt aber nicht wie von Hauptwohnsitzinhabern finanziert werden. Sie
soll mit ihrem Aufkommen zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen.
Das
Belastungspotenzial findet seine Grenze in der sogenannten
Erdrosselungswirkung, die erreicht ist, wenn die Steuerbelastung ca. 20 % des
Aufwandes für den Wohnungsbesitz (Jahreskaltmiete) übersteigt.
Diese
Belastungsgrenze wird erkennbar mit den vorgesehenen neuen Steuersätzen nicht
erreicht.
Eine Übersicht über die Steuersätze innerhalb des Samtgemeindegebietes ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde
Karwitz.