Betreff
Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
22/0259/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Karwitz wurde bislang 1-mal mit der EURO-Umstellungssatzung vom 13.12.2001 geändert. Die jetzigen Steuersätze sind gültig seit 1.1.2002. Im Zuge der damaligen Euro-Umstellung erfolgte lediglich eine Glättung der bisherigen DM-Sätze.

 

Mit der Steuer wird die besondere finanzielle Leistungsfähigkeit von Zweitwohnungsinhabern erfasst, die in dem Aufwand zum Ausdruck kommt, den der Inhaber für das Innehaben der Wohnung tätigt. Die Steuer ist gleichzeitig als Ausgleich vorgesehen, für die Vorhaltung gemeindlicher Infrastrukturleistungen, die von Zweitwohnungsinhabern zwar genutzt aber nicht wie von Hauptwohnsitzinhabern finanziert werden. Sie soll mit ihrem Aufkommen zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen.

 

Das Belastungspotenzial findet seine Grenze in der sogenannten Erdrosselungswirkung, die erreicht ist, wenn die Steuerbelastung ca. 20 % des Aufwandes für den Wohnungsbesitz (Jahreskaltmiete) übersteigt.

Diese Belastungsgrenze wird erkennbar mit den vorgesehenen neuen Steuersätzen nicht erreicht.

 

Eine Übersicht über die Steuersätze innerhalb des Samtgemeindegebietes ist beigefügt. 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Karwitz.