Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Gusborn hat im Zuge der Umsetzung der Idee einer
Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen, beim Landkreis
Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine
Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort
Gusborn zu beantragen. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits in der
Schulausschusssitzung vom 14.04.2015 vorgestellt
Für
Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit
Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft, bedarf es der
Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Standort der Grundschule Gusborn.
Die
Gemeinde bittet um Bereitstellung einer Grundstücksteilfläche aus dem
Grundstück 6/4, Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn (Grundstück auf dem auch die
Grundschule steht), damit dort ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung
errichtet werden kann.
Planungsrechtlich ist das komplette Grundstück als Gemeinbedarfsfläche
ausgewiesen. Bereits bei Bebauungsplanaufstellung 1966 wurde über die
großflächige Ausweisung ein Bildungsstandort
ermöglicht.
Das im Eigentum der Samtgemeinde stehende Grundstück hat einen Buchwert von
6,13 €/m².
Die
Größe des abzugebenden Grundstückes kann erst bestimmt werden wenn die
Planungen zur Kita konkretisiert sind. Die Gemeinde bittet aber bereits jetzt
um eine Entscheidung über die Abgabebereitschaft der Samtgemeinde, damit
seitens der Gemeinde die weiteren Planungen erfolgen können.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde
Gusborn wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/4, Flur 2, Gemarkung Groß
Gusborn für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Der
Zuschnitt der Teilfläche ergibt sich aus den noch zu konkretisierenden
Planungen, der Buchwert dieser Teilfläche ist der Samtgemeinde zu erstatten.