Sachverhalt:
Der Bodenrichtwert
für Baugrundstücke in dem Bereich liegt bei 13,-- € je m². Wegparzellen stehen
in der Regel mit 1,-- € je m² in der Bilanz. Da es sich in Zukunft weder um
einen Weg, noch eine bebaubare Fläche handelt, ist der Kaufpreis angemessen.
Der Weg ist im Bebauungsplan "Brünnscher Berg -
Neufassung" als "öffentliche Verkehrsfläche > Fußweg"
festgesetzt.
Faktisch ist der Fußweg allerdings nie realisiert worden und
hat für die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Relevanz mehr.
Dieser Fußweg war
voraussichtlich für den Anschluss eines (nordwestlich liegenden)
weiteren Baugebietes gedacht.
Aufgrund der Neuregelung des BauGB mit der Prämisse die
Innenentwicklung vor einer Neuausweisung von Baugebieten zu betrachten, ist ein
weiteres Baugebiet an dieser Stelle mittelfristig eher nicht zu realisieren.
Aufgrund der o.g. Festsetzung ist eine Bebaubarkeit des Fußweges ausgeschlossen. In der Vertragsgestaltung wird ausgeschlossen, dass die Gemeinde eine B-Planänderung nicht in Betracht zieht, bzw. der Käufer hierauf keinen Anspruch hat. (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Beschlussvorschlag:
Das fest vermessene
Flurstück 1/23 der Flur 1 in der Gemarkung Gülden wird an den Anlieger
verkauft. Der Kaufpreis beträgt 5,-- € je ². Bei einer Größe von 130 m² somit
650,-- €.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten tragen die Käufer.