Betreff
Verkauf eines Weges in Gülden
Vorlage
31/0237/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bodenrichtwert für Baugrundstücke in dem Bereich liegt bei 13,-- € je m². Wegparzellen stehen in der Regel mit 1,-- € je m² in der Bilanz. Da es sich in Zukunft weder um einen Weg, noch eine bebaubare Fläche handelt, ist der Kaufpreis angemessen.

Der Weg ist im Bebauungsplan "Brünnscher Berg - Neufassung" als "öffentliche Verkehrsfläche > Fußweg" festgesetzt.

Faktisch ist der Fußweg allerdings nie realisiert worden und hat für die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Relevanz mehr.

Dieser Fußweg war  voraussichtlich für den Anschluss eines (nordwestlich liegenden) weiteren Baugebietes  gedacht.

Aufgrund der Neuregelung des BauGB mit der Prämisse die Innenentwicklung vor einer Neuausweisung von Baugebieten zu betrachten, ist ein weiteres Baugebiet an dieser Stelle mittelfristig eher nicht zu realisieren.

Aufgrund der o.g. Festsetzung ist eine Bebaubarkeit des Fußweges ausgeschlossen. In der Vertragsgestaltung wird ausgeschlossen, dass die Gemeinde eine B-Planänderung nicht in Betracht zieht, bzw. der Käufer hierauf keinen Anspruch hat. (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB).


Beschlussvorschlag:

 

Das fest vermessene Flurstück 1/23 der Flur 1 in der Gemarkung Gülden wird an den Anlieger verkauft. Der Kaufpreis beträgt 5,-- € je ². Bei einer Größe von 130 m² somit 650,-- €.

 

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten tragen die Käufer.