Betreff
Neubeschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2015
Vorlage
20/0232/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kommunalaufsicht hat das am 10.3.2015 beschlossene Haushaltssicherungskonzept beanstandet, da es nicht den rechtlichen Anforderungen genüge. Kritisiert wurde das Fehlen jeglicher neuer konkreter Maßnahmen. Der Rat wurde hierüber am 6.3.2015 informiert.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wurde daraufhin überarbeitet. Folgende Maßnahmen wurden aufgenommen:

 

  1. Die Gemeinde schließt mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten eine Vereinbarung über die Nutzung des Naturums als waldpädagogische Fortbildungseinrichtung ab. Das Nutzungsentgelt soll 5.000 € p.a. betragen. Für 2015 wird mit einem Teilbetrag von 2.000 € gerechnet.
     
  2. Die notwendigen Arbeiten auf dem Außengelände des Kindergartens (Aufräum- und Pflanzarbeiten etc.) werden im Rahmen einer Mitmachaktion der Elternschaft kostenfrei durchgeführt. Bei einer kalkulierten Zahl von 80 Arbeitsstunden ergibt sich gegenüber einer Auftragsvergabe an den Betrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“ (KDE) eine Einsparung in Höhe von 3.076,00 €.

  3. Das Fällen von Bäumen inkl. Abfuhr des Holzes etc. auf dem Außengelände des Kindergartens wird durch Einwohner der Gemeinde kostenfrei durchgeführt. Gegenüber einer Beauftragung der KDE ergeben sich für kalkulierte 11 Arbeitsstunden (inkl. An- und Abfahrt) sowie für Geräte und Fahrzeuge Einsparungen in Höhe von 572,65 €.

 

Das neue Haushaltssicherungskonzept ist am Ende des neuen Haushaltsplanes abgedruckt.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept 2015 vom 10.03.2015 (TOP 8) wird aufgehoben.
  2. Der Rat der Gemeinde beschließt das geänderte Haushaltssicherungskonzept 2015.