Betreff
Neubeschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2015
Vorlage
20/0232/2015
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die
Kommunalaufsicht hat das am 10.3.2015 beschlossene Haushaltssicherungskonzept
beanstandet, da es nicht den rechtlichen Anforderungen genüge. Kritisiert wurde
das Fehlen jeglicher neuer konkreter Maßnahmen. Der Rat wurde hierüber am
6.3.2015 informiert.
Das
Haushaltssicherungskonzept wurde daraufhin überarbeitet. Folgende Maßnahmen
wurden aufgenommen:
- Die
Gemeinde schließt mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten eine
Vereinbarung über die Nutzung des Naturums als waldpädagogische
Fortbildungseinrichtung ab. Das Nutzungsentgelt soll 5.000 € p.a.
betragen. Für 2015 wird mit einem Teilbetrag von 2.000 € gerechnet.
- Die
notwendigen Arbeiten auf dem Außengelände des Kindergartens (Aufräum- und
Pflanzarbeiten etc.) werden im Rahmen einer Mitmachaktion der Elternschaft
kostenfrei durchgeführt. Bei einer kalkulierten Zahl von 80 Arbeitsstunden
ergibt sich gegenüber einer Auftragsvergabe an den Betrieb „Kommunale
Dienste Elbtalaue“ (KDE) eine Einsparung in Höhe von 3.076,00 €.
- Das
Fällen von Bäumen inkl. Abfuhr des Holzes etc. auf dem Außengelände des
Kindergartens wird durch Einwohner der Gemeinde kostenfrei durchgeführt.
Gegenüber einer Beauftragung der KDE ergeben sich für kalkulierte 11
Arbeitsstunden (inkl. An- und Abfahrt) sowie für Geräte und Fahrzeuge
Einsparungen in Höhe von 572,65 €.
Das neue Haushaltssicherungskonzept ist am Ende des neuen
Haushaltsplanes abgedruckt.
Beschlussvorschlag:
- Der
Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept 2015 vom 10.03.2015 (TOP 8)
wird aufgehoben.
- Der Rat der Gemeinde beschließt das geänderte
Haushaltssicherungskonzept 2015.