Sachverhalt:
Nach der ersten
Beschlussfassung am 10.3.2015 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises die
Haushaltssatzung 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommunalaufsicht lehnt
bisher eine Genehmigung mit der Begründung ab, dass das ebenfalls am 10.3.
beschlossenen Haushaltssicherungskonzept nicht den geforderten Ansprüchen
genüge. In der Sitzung am 6.5.2015 wurde der Rat hierüber informiert.
In der Zwischenzeit
wurde vom Rat ein Beschluss zur Einrichtung einer neuen Krippengruppe gefasst.
Diese Neu-Einrichtung erfordert Personalneueinstellungen und die Bereitstellung
von Investitionsmitteln (die aber zu 100 % bezuschusst bzw. erstattet werden).
Da der bisherige Stelleplan keine neuen Stellen vorsieht, ist entweder ein Nachtragshaushalt oder der
Beschluss eines geänderten Haushaltes erforderlich (da dieser ja noch keine
Rechtskraft erlangt hat). Da ein Nachtragshaushalt zusätzliche
Bekanntmachungskosten verursacht hätte, wurde der bereits beschlossene Haushalt
noch einmal überarbeitet.
Folgende Änderungen
für das Haushaltsjahr 2015 flossen ein:
·
Der
Stellenplan weist zusätzlich 1,64 Stellen für tariflich Beschäftigte und 1,0
Stellen für sonstige Kräfte (Vertretung) aus.
·
Die
Ansätze für Erträge und Aufwendungen im Produkt 36500 Kindergarten
(Betrieb)/HH-Plan S. 52 wurden um jeweils 24.400 € erhöht.
·
Der
Ansatz bei Erstattungen von übrigen Bereichen im Produkt 25200
Kulturobjekte/HH-Plan S. 46 wurde wegen des noch abzuschließenden Vertrages mit
der Anstalt Nds. Landesforsten um 2.000 € (anteiliger Jahresbetrag) erhöht.
·
Im
Produkt 36501 Kindergärten (Liegenschaftsverwaltung)/HH-Plan S. 96 wurden die
Ansätze für Abschreibungen und Auflösung von
Sonderposten/Investitionszuweisungen wegen der Investitionen für die neue
Krippengruppe um jeweils 1.000 € erhöht. Ferner wurde sicherheitshalber der
Ansatz für die Unterhaltung der Außenanlagen um 4.000 € erhöht.
·
Aufgrund
der vorstehenden Änderungen ergab sich im Produkt 61200 Sonstige Allgemeine
Finanzwirtschaft/HH-Plan S. 102 eine um 2.000 € geringere Überschusszuführung.
·
Im
Teilfinanzhaushalt 31 Liegenschaften/HH-Plan S. 89-90 wurden für die
Investitionen im Kindergarten jeweils 26.000 € für Investitionen und
Zuweisungen vom Land bzw. Landkreis neu aufgenommen. Das Investitionsprogramm
wurde dementsprechend angepasst.
·
Im
Vorbericht zum Haushaltsplan wurden die Daten folgerichtig korrigiert. Die
Anpassung der Liquiditätsplanung ergab aufgrund der Vorfinanzierungseffekte im
Bereich Kindergarten einen etwas höheren maximale Liquiditätsobergrenze von nun
362.000 €. Der Liquiditätsendbestand zum 31.12.2015 wird bei -141.095,14 €
erwartet (HH-Plan S. 10).
Beschlussvorschlag:
a) Der Beschluss über die
Haushaltssatzung 2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018 vom 10.03.2015 (TOP 7) wird aufgehoben.
b) Der Rat beschließt die Haushaltssatzung
2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018 in der vorliegenden, aktuellen Fassung.