Betreff
Neuberatung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 - 2018
Vorlage
20/0231/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der ersten Beschlussfassung am 10.3.2015 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises die Haushaltssatzung 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommunalaufsicht lehnt bisher eine Genehmigung mit der Begründung ab, dass das ebenfalls am 10.3. beschlossenen Haushaltssicherungskonzept nicht den geforderten Ansprüchen genüge. In der Sitzung am 6.5.2015 wurde der Rat hierüber informiert.

 

In der Zwischenzeit wurde vom Rat ein Beschluss zur Einrichtung einer neuen Krippengruppe gefasst. Diese Neu-Einrichtung erfordert Personalneueinstellungen und die Bereitstellung von Investitionsmitteln (die aber zu 100 % bezuschusst bzw. erstattet werden). Da der bisherige Stelleplan keine neuen Stellen vorsieht, ist  entweder ein Nachtragshaushalt oder der Beschluss eines geänderten Haushaltes erforderlich (da dieser ja noch keine Rechtskraft erlangt hat). Da ein Nachtragshaushalt zusätzliche Bekanntmachungskosten verursacht hätte, wurde der bereits beschlossene Haushalt noch einmal überarbeitet.

 

Folgende Änderungen für das Haushaltsjahr 2015 flossen ein:

 

·                    Der Stellenplan weist zusätzlich 1,64 Stellen für tariflich Beschäftigte und 1,0 Stellen für sonstige Kräfte (Vertretung) aus.

·                    Die Ansätze für Erträge und Aufwendungen im Produkt 36500 Kindergarten (Betrieb)/HH-Plan S. 52 wurden um jeweils 24.400 € erhöht.

·                    Der Ansatz bei Erstattungen von übrigen Bereichen im Produkt 25200 Kulturobjekte/HH-Plan S. 46 wurde wegen des noch abzuschließenden Vertrages mit der Anstalt Nds. Landesforsten um 2.000 € (anteiliger Jahresbetrag) erhöht.

·                    Im Produkt 36501 Kindergärten (Liegenschaftsverwaltung)/HH-Plan S. 96 wurden die Ansätze für Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten/Investitionszuweisungen wegen der Investitionen für die neue Krippengruppe um jeweils 1.000 € erhöht. Ferner wurde sicherheitshalber der Ansatz für die Unterhaltung der Außenanlagen um 4.000 € erhöht.

·                    Aufgrund der vorstehenden Änderungen ergab sich im Produkt 61200 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft/HH-Plan S. 102 eine um 2.000 € geringere Überschusszuführung.

·                    Im Teilfinanzhaushalt 31 Liegenschaften/HH-Plan S. 89-90 wurden für die Investitionen im Kindergarten jeweils 26.000 € für Investitionen und Zuweisungen vom Land bzw. Landkreis neu aufgenommen. Das Investitionsprogramm wurde dementsprechend angepasst.

·                    Im Vorbericht zum Haushaltsplan wurden die Daten folgerichtig korrigiert. Die Anpassung der Liquiditätsplanung ergab aufgrund der Vorfinanzierungseffekte im Bereich Kindergarten einen etwas höheren maximale Liquiditätsobergrenze von nun 362.000 €. Der Liquiditätsendbestand zum 31.12.2015 wird bei -141.095,14 € erwartet (HH-Plan S. 10).

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Beschluss über die Haushaltssatzung 2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018 vom 10.03.2015 (TOP 7) wird aufgehoben.

b)      Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018 in der vorliegenden, aktuellen Fassung.