Sachverhalt:
Die Straße,
beginnend von der Abzweigung an der B 216 bis an die Gemarkungsgrenze
Nieperfitz wird gegenwärtig von 3 Baulastträgern bewirtschaftet. Das erste
Teilstück in einer Länge von 360 m gehört zum gemeindefreien Gebiet und
befindet sich somit in der Unterhaltungslast des Landes Niedersachsen,
durchgeführt wird diese durch die Niedersächsischen Landesforsten. Das zweite
Teilstück in einer Länge von ca. 860 m befindet sich auch im Eigentum des
Landes Niedersachsen, gehört jedoch nicht zum gemeindefreien Gebiet, die
Straßenbaulast ist durch Widmung auf die Gemeinde Göhrde übertragen worden. Das
letzte Teilstück in einer Lange von 550 m gehört ebenfalls dem Land
Niedersachsen und auch nicht zum gemeindefreien Gebiet. Dieses Teilstück ist
als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, steht somit in der Straßenbaulast der
Samtgemeinde Elbtalaue.
Trotz umfangreicher
Nachforschungen konnte nicht herausgefunden werden, warum nur das letzte
Teilstück als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet wurde. Eine Änderung der
derzeitigen Situation ist nur möglich, wenn die Grundstückseigentümerin einer
Entwidmung zustimmt und sich bereit erklärt, die Baulast selbst zu übernehmen.
Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs, ist hiervon aber nicht aus zugehen.
Die zweite Möglichkeit bestünde darin, das sich die Samtgemeinde Elbtalaue
bereit erklären würde, die Baulast zu
übernehmen und die Straße zu einer Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen. Dieser
Vorgang bedarf eines Beschlusses des Rates der Samtgemeinde.
Ob die Straße eine
ortsverbindende Funktion besitzt, ist letztendlich vom Rat der Samtgemeinde zu beurteilen.