Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2011 wurde am 16.04.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 22.05.2015 erstellt.
Die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem
Haushaltsjahr 2011 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
geordnet, aber nur knapp ausreichend zu
bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er
wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich
dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes
Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das
Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von -32.444,22 € wird in das Folgejahr
übertragen.