Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 25.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 19.02.2015 erstellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die
Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt: Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
geordnet, aber angespannt zu
bezeichnen.Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er
wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich
dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes
Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 1 handelt es sich um
erhöhte Personalausgaben im Bereich des Kinderspielkreises.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61201 resultieren aus der deutlich
gestiegenen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten und den damit verbundenen
Zinsaufwendungen und
-auszahlungen.
Zu der
Prüfungsbemerkung 4.2 im Schlussbericht auf S. 15 liegt eine gesonderte
Stellungnahme der Bürgermeisterin bei.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das
Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von -50.982,41 € wird in das Folgejahr
übertragen.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1
in Höhe von 2.936,96 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt
in Höhe von 2.712,56 € und im Budget 61201 in Höhe von 3.756,97 sowie die
entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt in selbiger Höhe werden
genehmigt.