Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Langendorf zum 31.12.2010 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Bürgermeisterin c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0226/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 25.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 19.02.2015 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt: Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet, aber angespannt  zu bezeichnen.Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 1 handelt es sich um erhöhte Personalausgaben im Bereich des Kinderspielkreises.

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61201 resultieren aus der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten und den damit verbundenen Zinsaufwendungen und

-auszahlungen.

 

Zu der Prüfungsbemerkung 4.2 im Schlussbericht auf S. 15 liegt eine gesonderte Stellungnahme der Bürgermeisterin bei.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b)      Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von -50.982,41 € wird in das Folgejahr übertragen.

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1 in Höhe von 2.936,96 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 2.712,56 € und im Budget 61201 in Höhe von 3.756,97 sowie die entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt in selbiger Höhe werden genehmigt.