Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 beschlossen, einen
Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gemeindegebiet zu
bilden. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern/ Vertretern des Rates, der
Verkehrswacht, des Landkreises, der Polizei, der Anwohner und der Samtgemeinde.
Am 24.10. 2013 hat im Jägerhof in Quickborn eine öffentliche
Informationsveranstaltung zu der Thematik stattgefunden.
Die ermittelten
Bereiche wurden von den Arbeitskreismitgliedern im Rahmen eines Ortstermines am
20.11.2014 in Augenschein genommen. Zur weiteren Bearbeitung hat am 05.05.2015
ein Abstimmungstermin mit der Verkehrsbehörde und der
Straßenbewirtschaftungsabteilung des Landeskreises Lüchow-Dannenberg
stattgefunden.
Hieran haben
teilgenommen, vom Landkreis Herr Rzepa, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr
Ernst-August Schulz, Leiter der Straßenbewirtschaftungsabteilung, Herr
Bürgermeister Beckmann sowie Herr Hubertus Trapp, Sachbearbeiter der
Samtgemeinde.
Zur Beratung der
Ergebnisse der Abstimmungsgespräche hat am 20.05.2015 im Feuerwehrgerätehaus ín
Klein Gusborn eine Sitzung des Arbeitskreises stattgefunden. Nachfolgend sind
die abgestimmten Ergebnisse aufgeführt:
- Bereich
der K 29 vor der Einmündung in die B 191 bis in die Ortslage Quickborn
- Der Landkreis wird den Kreuzungsbereich
innerhalb der Ortslage (Einmündung des Wirtschaftsweges WG 29 - Weg zur
Biogasanlage M. Schulz- und Einmündung der Dorfstraße) mit einer durchgezogenen
Linie versehen.
- Der
Vorwegweiser auf der B 191 ist mit einem Zusatz zu versehen, dass die
Weiterfahrt ab der Ortslage Quickborn auf Kreisstraße 29 in Richtung Groß
Gusborn für LKW über 7,5 t gesperrt ist.
Die Reduzierung der Geschwindigkeit vor der geschlossenen Ortslage ist
aufgrund der derzeit geltenden Straßenverordnung rechtlich nicht zulässig.
- Bereich
des Ortseinganges Zadrau entlang der K 1
- Der Landkreis wird im Ortseingangsbereich
Quermarkierungen aufbringen, um die Verkehrsteilnehmer durch das
Überfahrtsgeräusch auf den Beginn der Ortslage aufmerksam zu machen.
Beide Maßnahmen werden vom Landkreis eigenständig durchgeführt, die
Beantragung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung ist nicht notwendig.
Am 11.05.2015 hat
ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Samtgemeinde Elbtalaue als
Verkehrsbehörde für in der Baulast der Samtgemeinde befindlichen Straßen
stattgefunden.
Hieran haben Herr
Bürgermeister Beckmann, Herr J. Rexin als Verkehrsbehörde der Samtgemeinde
sowie Herr H. Trapp als zuständiger Mitarbeiter im Fachdienst 30 der
Samtgemeinde teilgenommen.
- Ortslage
Quickborn; Bereich Mühlenberg / Schützenweg
- Einrichtung einer 30 km/h-Zone
für die Straßenzüge
Mühlenberg/Schützenweg. Unterstützt wird die Einrichtung durch Einengung der
Fahrbahn mit Blumenkübeln in beiden Straßen. In der Straße Mühlenberg ca. 30
vor der Einmündung der Straße Schützenweg. In der Straße Schützenweg als
Diagonalverschwenkung ca. 150 m vor der Einmündung in die Hauptstraße.
-
Das Ortsschild ist ca. 10 m in Richtung Kl. Gusborn zu versetzen,
außerdem ist auch auf der linken Seite ein Ortsschild zu errichten. Im Bereich des Ortseinganges
ist eine beidseitige Bretterpalisadenwand zur optischen Einengung zu errichten.
- Ortseingang
Klein Gusborn aus Richtung Quickborn
- Aufstellung von 2 Blumenkübeln als
Diagonalverschwenkung direkt im Eingangsbereich, Markierung des
Einmündungstrichters und Aufstellung eines zweiten Ortsschildes linksseitig.
- Einmündungsbereich
Klein Gusborn aus Richtung Zadrau
- Aufstellung eines linksseitigen Ortsschildes
- Errichtung einer 30 Km/h Zone für den
Bereich Zadrauer Weg, Alte Dorfstraße, Finkenweg und Eulenweg
- Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der 30
Km/h Zone in Form einer Fahrbahnerhöhung auf kompletter Breite ( Abstand zur
Fahrbahnkante 50 cm, Rechtliche Vorgabe zum behinderungsfreien passieren des
Bereiches durch Fahrradfahrer) und einer Länge von ca. 10 m ( sog. Berliner
Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je. nach Länge)
- Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 50 Km/h bereits ca.
70 m vor dem Ortseingang.
- Einmündungbereich
Zadrau aus Richtung Gusborn kommend
- Errichtung von zwei Diagonalverschwenkungen
durch Blumenkübel, einmal im
Eingangsbereich ca. 50 m hinter dem Ortsschild und einmal nach ca. 250 m
(Höhe des Grundstückes W. Schulz)
- Mittig zwischen den Verschwenkungen ist in
beiden Fahrtrichtungen ein weißes 50 km/h Piktogramm auf der Fahrbahn zu
markieren
- Totenweg
- Wirtschaftsweg der Gemeinde Gemeinde Gusborn von Quickborn in Richtung
Landesstraße Klein Gusborn
- Der Weg wird künftig für den
Durchgangsverkehr gesperrt (VZ 260 + Landwirtschaftlicher Verkehr frei)
Beschlussvorschlag:
Die einzelnen
Konzeptpunkte werden, wie im Sachverhalt unter den Ziffern 1. bis 7.
dargestellt, beschlossen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung, durch die
durchzuführende Bürgerversammlung, wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechende Verkehrsbehördliche Anordnungen je nach Zuständigkeit bei der
Samtgemeinde Elbtalaue und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.