Betreff
Zukunftsweisende Verkehrsplanung in der Gemeinde Gusborn, Umsetzung des Konzesptes
Vorlage
30/0215/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 beschlossen, einen Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gemeindegebiet zu bilden. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern/ Vertretern des Rates, der Verkehrswacht, des Landkreises, der Polizei, der Anwohner und der Samtgemeinde. Am 24.10. 2013 hat im Jägerhof in Quickborn eine öffentliche Informationsveranstaltung zu der Thematik stattgefunden.

 

Die ermittelten Bereiche wurden von den Arbeitskreismitgliedern im Rahmen eines Ortstermines am 20.11.2014 in Augenschein genommen. Zur weiteren Bearbeitung hat am 05.05.2015 ein Abstimmungstermin mit der Verkehrsbehörde und der Straßenbewirtschaftungsabteilung des Landeskreises Lüchow-Dannenberg stattgefunden.

Hieran haben teilgenommen, vom Landkreis Herr Rzepa, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Ernst-August Schulz, Leiter der Straßenbewirtschaftungsabteilung, Herr Bürgermeister Beckmann sowie Herr Hubertus Trapp, Sachbearbeiter der Samtgemeinde.

 

Zur Beratung der Ergebnisse der Abstimmungsgespräche hat am 20.05.2015 im Feuerwehrgerätehaus ín Klein Gusborn eine Sitzung des Arbeitskreises stattgefunden. Nachfolgend sind die abgestimmten Ergebnisse aufgeführt: 

 

 

 

  1. Bereich der K 29 vor der Einmündung in die B 191 bis in die Ortslage Quickborn

 

-       Der Landkreis wird den Kreuzungsbereich innerhalb der Ortslage (Einmündung des Wirtschaftsweges WG 29 - Weg zur Biogasanlage M. Schulz- und Einmündung der Dorfstraße) mit einer durchgezogenen Linie versehen.

-       Der  Vorwegweiser auf der B 191 ist mit einem Zusatz zu versehen, dass die Weiterfahrt ab der Ortslage Quickborn auf Kreisstraße 29 in Richtung Groß Gusborn für LKW über 7,5 t gesperrt ist.   

 

Die Reduzierung der Geschwindigkeit vor der geschlossenen Ortslage ist aufgrund der derzeit geltenden Straßenverordnung rechtlich nicht zulässig.

 

 

  1. Bereich des Ortseinganges Zadrau entlang der K 1

 

-       Der Landkreis wird im Ortseingangsbereich Quermarkierungen aufbringen, um die Verkehrsteilnehmer durch das Überfahrtsgeräusch auf den Beginn der Ortslage aufmerksam zu machen.   

 

 

Beide Maßnahmen werden vom Landkreis eigenständig durchgeführt, die Beantragung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung ist nicht notwendig.

 

 

Am 11.05.2015 hat ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Samtgemeinde Elbtalaue als Verkehrsbehörde für in der Baulast der Samtgemeinde befindlichen Straßen stattgefunden.

Hieran haben Herr Bürgermeister Beckmann, Herr J. Rexin als Verkehrsbehörde der Samtgemeinde sowie Herr H. Trapp als zuständiger Mitarbeiter im Fachdienst 30 der Samtgemeinde teilgenommen.

 

  1. Ortslage Quickborn; Bereich Mühlenberg / Schützenweg

-       Einrichtung einer 30 km/h-Zone für die  Straßenzüge Mühlenberg/Schützenweg. Unterstützt wird die Einrichtung durch Einengung der Fahrbahn mit Blumenkübeln in beiden Straßen. In der Straße Mühlenberg ca. 30 vor der Einmündung der Straße Schützenweg. In der Straße Schützenweg als Diagonalverschwenkung ca. 150 m vor der Einmündung in die Hauptstraße.

 

-       Das Ortsschild ist ca. 10 m in Richtung Kl. Gusborn zu versetzen, außerdem ist auch auf der linken Seite ein Ortsschild  zu errichten. Im Bereich des Ortseinganges ist eine beidseitige Bretterpalisadenwand zur optischen Einengung zu errichten.

 

  1. Ortseingang Klein Gusborn aus Richtung Quickborn

-       Aufstellung von 2 Blumenkübeln als Diagonalverschwenkung direkt im Eingangsbereich, Markierung des Einmündungstrichters und Aufstellung eines zweiten Ortsschildes linksseitig.

 

  1. Einmündungsbereich Klein Gusborn aus Richtung Zadrau

-       Aufstellung eines linksseitigen Ortsschildes

-       Errichtung einer 30 Km/h Zone für den Bereich Zadrauer Weg, Alte Dorfstraße, Finkenweg und Eulenweg

-       Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der 30 Km/h Zone in Form einer Fahrbahnerhöhung auf kompletter Breite ( Abstand zur Fahrbahnkante 50 cm, Rechtliche Vorgabe zum behinderungsfreien passieren des Bereiches durch Fahrradfahrer) und einer Länge von ca. 10 m ( sog. Berliner Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je. nach Länge)  

-       Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 Km/h bereits ca.

70 m vor dem Ortseingang.

 

  1. Einmündungbereich Zadrau aus Richtung Gusborn kommend

-       Errichtung von zwei Diagonalverschwenkungen durch Blumenkübel, einmal im  Eingangsbereich ca. 50 m hinter dem Ortsschild und einmal nach ca. 250 m (Höhe des Grundstückes W. Schulz)

-       Mittig zwischen den Verschwenkungen ist in beiden Fahrtrichtungen ein weißes 50 km/h Piktogramm auf der Fahrbahn zu markieren  

  1. Totenweg - Wirtschaftsweg der Gemeinde Gemeinde Gusborn von Quickborn in Richtung Landesstraße Klein Gusborn

-       Der Weg wird künftig für den Durchgangsverkehr gesperrt (VZ 260 + Landwirtschaftlicher Verkehr frei)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die einzelnen Konzeptpunkte werden, wie im Sachverhalt unter den Ziffern 1. bis 7. dargestellt, beschlossen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung, durch die durchzuführende Bürgerversammlung, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verkehrsbehördliche Anordnungen je nach Zuständigkeit bei der Samtgemeinde Elbtalaue und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.