Sachverhalt:
Zur Herstellung
eines benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweges ist es notwendig im
Bereich des Penny Marktes den vorhandenen Geh- und Radweg um 50 cm zu
verbreitern. Die gesetzlichen Voraussetzungen schreiben im innerörtlichen
Bereich eine Breite von 2,50 m vor. Aufgrund des fehlenden Eigentums in diesem
Bereich konnte bislang keine Verbreiterung vorgenommen werden. Nach
langwierigen Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft ist es jetzt möglich
die benötigte Fläche zu erwerben.
Um Rechtssicherheit
zu schaffen, sollte die Fläche erworben und der
Geh- und Radweg auf die gesetzlich vorgeschriebene Breite verbreitert
werden.
Der Erwerb benötigt
das Einverständnis aller 8 Teileigentümer. Bei positivem Beschluss wird der
Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen und den Verkauf beschließen
lassen.
Beschlussvorschlag:
Von der
Eigentümergemeinschaft ‚Am Werder 2‘ wird ein Teil des Flurstückes 31/56 der
Flur 4 in der Gemarkung Dannenberg erworben.
Das Teilstück hat
eine Größe von ca. 100 m². Der Kaufpreis beträgt 20,00 € je m².