Betreff
Grunderwerb für Radwegverbreiterung
Vorlage
31/0199/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Herstellung eines benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweges ist es notwendig im Bereich des Penny Marktes den vorhandenen Geh- und Radweg um 50 cm zu verbreitern. Die gesetzlichen Voraussetzungen schreiben im innerörtlichen Bereich eine Breite von 2,50 m vor. Aufgrund des fehlenden Eigentums in diesem Bereich konnte bislang keine Verbreiterung vorgenommen werden. Nach langwierigen Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft ist es jetzt möglich die benötigte Fläche zu erwerben.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte die Fläche erworben und der  Geh- und Radweg auf die gesetzlich vorgeschriebene Breite verbreitert werden.

Der Erwerb benötigt das Einverständnis aller 8 Teileigentümer. Bei positivem Beschluss wird der Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen und den Verkauf beschließen lassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von der Eigentümergemeinschaft ‚Am Werder 2‘ wird ein Teil des Flurstückes 31/56 der Flur 4 in der Gemarkung Dannenberg erworben.

Das Teilstück hat eine Größe von ca. 100 m². Der Kaufpreis beträgt 20,00 € je m².