Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln vor, die Gemeinde Jameln möge
die Materialkosten für die Verlegung eines 285 m langen Rohres zur Beseitigung
von Oberflächenwasser übernehmen. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt. Der Sachverhalt des Antrages ist der Anlage zu entnehmen.
Eine örtliche
Überprüfung der Gegebenheiten durch die technische Abteilung des zuständigen
Fachdienstes 30 hat zu dem Ergebnis geführt, das lediglich ein geringer Teil
des möglicherweise anfallenden Oberflächenwassers vom Grundstückskörper des
Wirtschaftsweges WJ 113 kommt. Dieses
könnte bei Bedarf problemlos durch die Errichtung einer Versickerungsmulde im
Bankettbereich versickert werden.
Der weitaus
überwiegende Teil des anfallenden Wassers stammt von den nördlich des
Wirtschaftsweges gelegenen privaten Ackerflächen, dieses wird bereits
gegenwärtig über einen vorhandenen
Straßendurchlass auf die südlichen Ackerflächen befördert. Da es sich um
ausschließlich private Flächen handelt, besteht für die Gemeinde Jameln keine
Veranlassung sich an den Kosten für eine mögliche Leitungsverlegung zu
beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der
Pothmer GbR auf Übernahme der Materialkosten
wird abgelehnt.