Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2012 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Dezember 2014
vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.04.2015 beendet.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 14 und 15 des Prüfberichtes auf einige
Fehler hin, die künftig abgestellt werden sollten.
4.1
Geleistete Investitionszuschüsse an Dritte
Bei den
relativ geringfügigen Investitionszuweisungen der Gemeinden wurde in der
Vergangenheit in aller Regel nie ein förmlicher Förderbescheid erlassen, da
Bürgermeister und Rat diese Dinge zumeist „im Blick“ haben und Zweckentfremdung
der Mittel somit ausgeschlossen werden kann. Unabhängig davon wird der Forderung des RPA künftig nachgekommen.
4.2
Ausgleichsmaßnahmen / Pflanzungen im Baugebiet Zieleitz I
Der
Hinweis ist korrekt. Die Umbuchung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses
2013.
4.3
Förderrichtlinien zum Einsatz energiesparender Technologien
Aus
Sicht der Verwaltung sollte dieser Hinweis in einem separaten
Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen des Rates thematisiert
werden.
4.4
Verfügungsmittel
Es wird
auf die entsprechenden Ausführungen in der Vorlage zum Jahresabschluss 2010
verwiesen.
4.5
Sachkosten Kinderspielkreis
Der
Bürgermeister wird das Personal des Kinderspielkreises darauf hinweisen,
künftig Einzelbelege beizubringen.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2012 ein ordentliches Ergebnis von + 60.842,51 € und ein
außerordentliches Ergebnis von – 202,73 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses
in Höhe von 202,73 € mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen
Ergebnisses 2012 verrechnet. Der verbleibende Betrag 60.639,78 € wird der
Rücklage aus ordentlichem Ergebnis zugeführt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2012 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
b) Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird anteilig in Höhe von 60.639,78 €
der Rücklage aus dem ordentlichen
Ergebnis zugeführt.