Betreff
Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Vorlage
14/0186/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gusborn hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.

Die Kündigung erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016 gekündigt werden kann.

Die Kündigung erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen Auslaufen der Einrichtung garantiert.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue zahlt derzeit pro betriebenem Platz im Kinderspielkreis Siemen 200 € (plus jährlicher Anpassung um den Preisindex).

 

Beschlussvorschlag:

Die Kündigung der Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Gusborn fristgemäß zum 31.12.2015.

Eine Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern..