Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2011 sowie Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
20/0178/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2011 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Dezember 2014 zusammen mit  den Jahresabschlüssen 2010 und 2012 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses 2011 wurde am 18.03.2015 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf Seite 16 des Prüfberichtes auf einige Fehler hin, die künftig abgestellt werden sollten. Diese entsprechen inhaltlich weitgehend den Hinweisen des Prüfberichtes für 2010, so dass diesbezüglich auf die Stellungnahmen in der Vorlage zum Jahresabschluss 2010 verwiesen wird.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe der Rücklage aus  dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

c) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe der Rücklage aus  dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.