Betreff
Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2015 bis 2018
Vorlage
2/0169/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anstelle der Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Haushaltssatzung ist es auch zulässig, diese Hebesätze in einer gesonderten Satzung festzusetzen, auch für mehrere Jahre im Voraus.

Zum einen würde mit einer solchen Satzung eine bessere Planungsgrundlage für die nächsten Haushaltsjahre geschaffen, zum anderen dokumentiert eine solche Satzung einen begrenzten Zeitraum für die festgesetzten Hebesätze. Dieser Zeitraum sollte den Finanzplanungszeitraum des Haushaltes 2015, also bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018, umfassen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2015 bis 2018 wird beschlossen.