Betreff
Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2015 bis 2018
Vorlage
2/0169/2015
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Anstelle der
Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Haushaltssatzung ist es auch
zulässig, diese Hebesätze in einer gesonderten Satzung festzusetzen, auch für
mehrere Jahre im Voraus.
Zum einen würde mit
einer solchen Satzung eine bessere Planungsgrundlage für die nächsten
Haushaltsjahre geschaffen, zum anderen dokumentiert eine solche Satzung einen
begrenzten Zeitraum für die festgesetzten Hebesätze. Dieser Zeitraum sollte den
Finanzplanungszeitraum des Haushaltes 2015, also bis einschließlich des
Haushaltsjahres 2018, umfassen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der
Stadt Hitzacker (Elbe) über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die
Jahre 2015 bis 2018 wird beschlossen.