Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
der Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg stimmt die
Samtgemeinde Elbtalaue einer einvernehmlichen Kündigung der
Jugendhilfevereinbarung zur Finanzierung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der
Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zu und trägt ab Betreuungsjahr
2016/2017 die Kosten lt. Jugendhilfevereinbarung für eine Betreuungs-Gruppe am
Standort Groß Gusborn.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Gusborn hat im Zuge der Umsetzung der Idee einer
Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen, beim Landkreis
Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine
Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort
Gusborn zu beantragen.
Für
Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit
Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft Gusborn gilt es
ein Konzept zu entwickeln, welches im Rahmen des Programms „Kleinere Städte und
Gemeinden“ förderfähig ist. In Vorgesprächen mit dem Landkreis und der
Samtgemeinde wurde der Beschluss des Rates der Gemeinde Gusborn, den Kinderspielkreis
von Siemen an den Schulstandort in Groß Gusborn umsiedeln zu lassen, positiv
betrachtet.
In der
Vergangenheit zeigte sich, dass der Spielkreis in Siemen für viele Eltern zu
abgelegen ist, die Einrichtung liegt abseits der Hauptwege, sodass die
Erziehungsberechtigten ihre Kinder in den Einrichtungen der Stadt Dannenberg
(Elbe) anmeldeten, auch weil die Betreuungsdauer in den Kindertagesstätten
deutlich länger und flexibler gestaltet werden kann. Der Kinderspielkreis
Siemen nimmt seit einigen Jahren auch Kinder ab 2 Jahren auf. Dies ist aufgrund
der fachlichen Ausbildung der Leiterin sowie der räumlichen Ausstattung
möglich.
Es
zeigt sich aber, dass auch im ländlichen Bereich die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen für die U3-Kinder zunimmt, zumeist direkt im Anschluss an die
Elternzeit mit Vollendung des 1. Lebensjahres. Auch lässt sich der
eingeschränkte Spielkreisbetrieb (max. 5 Stunden Öffnungszeit) mit den
Arbeitszeiten schwer vereinbaren.
Die
Kinderzahlen im Grundschulbezirk Gusborn sind stabil und lassen rein
rechnerisch zwei Kindertageseinrichtungen im Einzugsbezirk zu.
Die
Gemeinde Gusborn ist bereits seit geraumer Zeit mit Planungen für einen Umzug
des Kinderspielkreises befasst, sowohl mit der Möglichkeit der Nutzung von
vorhandenen Räumlichkeiten als auch der Errichtung eines neuen Gebäudes. Bei
entsprechenden Förderungen wäre die Gemeinde bereit als Bauherr zu fungieren,
auch wenn der Betreiber künftig ein Freier Träger wäre.
Die
Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte wird aufgrund der
derzeitigen Situation im Planbereich befürwortet. Im ersten Schritt ist dafür
die Jugendhilfevereinbarung zwischen dem Landkreis,
der
Gemeinde und der Samtgemeinde für den Spielkreis im gegenseitigem Einvernehmen
zu kündigen. Für die Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte im Planbereich
Dannenberg bedarf es sodann der Ausschreibung einer Kita und einen Beschluss
des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe an einen Bewerber.
Der
Samtgemeinde Elbtalaue ist die Stärkung des ländlichen Raumes bei der
Kinderbetreuung besonders wichtig, um Eltern eine möglichst wohnortnahe
Einrichtung bieten zu können. Eltern mit einem Betreuungsbedarf ab 1 Jahr
mussten in der Vergangenheit in Richtung Stadt Dannenberg (Elbe) abwandern, da derzeit nur hier eine
Krippenbetreuung vorgehalten wird.
Um die
Idee einer Bildungslandschaft Gusborn umzusetzen, ist die Einrichtung einer
Kindertagesstätte am Standort der Grundschule erforderlich.
Finanzielle
Auswirkungen bei Beschlussfassung:
Ab
01.08.2016 anteilige Pauschale für eine KiTa-Gruppe (5/12 = 6.250 €) ggf.
anteilig Schuldendienst und Miete, ab 2017 als Jahrespauschale einzustellen.
Anlagen:
· Keine