Sachverhalt:
Im Treffen zur
Kindertagesstättenbedarfsplanung am 09.03.2015 wurde deutlich, dass der Bedarf
an Betreuung für Kinder unter 3 Jahren im Planungsbereich Hitzacker (Elbe) –
Hitzacker/Göhrde/Neu Darchau – stark angestiegen ist und durch die vorhandenen
Plätze nicht mehr abgedeckt werden kann.
Zur Zeit sind für
den Sommer 2015 für die Einrichtung in Bredenbock 7 U3-Kinder angemeldet, 2 – 3
verbleiben , sodass den vorhandenen 5 Plätzen 10 Kinder gegenüberstehen. An der
evangelischen Kindertageseinrichtung in Hitzacker (Elbe) sieht die Situation
ähnlich aus.
Im Jahr 2012/2013
wurden in Bredenbock durch eine Umbaumaßnahme 5 neue Plätze für die Betreuung
der Kleinsten geschaffen, was für den damaligen Zeitpunkt anhand der
Geburtenzahlen ausreichend schien, schließlich sollten keine Überkapazitäten
geschaffen werden.
Die Räumlichkeiten
bieten tatsächlich Platz für bis zu 12 Kinder, sodass die Betriebserlaubnis die
Betreuung von 7 weiteren Kindern zulassen würde.
Personelle Auswirkungen
Für den Betrieb
einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiterin der Gruppe auch
ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen
wird komplett durchs Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden.
Der Stundenumfang
der Erzieherstelle lässt sich derzeit noch nicht genau darstellen, da für die
Einrichtung von Sonderöffnungszeiten zunächst der Bedarf der Eltern angemeldet
werden muss.
Voraussichtlich
wird es auch zu Änderungen der Arbeitsverträge der bisherigen Beschäftigten
kommen, da die Dienstpläne anzupassen sind.
Räumliche Auswirkungen
Umbaumaßnahmen sind
nicht vorzunehmen.
Sächliche Auswirkungen
Die Möblierung
sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl
anzupassen. Zum Beispiel muss die Garderobe erweitert werden und es müssen
zusätzliche Kinderstühle und Erzieherinnenstühle angeschafft werden.
Diese Mittel werden
im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.
Im Rahmen der
Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei
entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu
Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.
Vorgehen
In einem
Vorgespräch am 31.3.2015 im Kindergarten mit Frau Seide, Herrn Stegemann, Frau
Köhler von Landkreis und Frau Scharf von der Samtgemeinde wurde eine künftige
Krippengruppe positiv betrachtet.
Die Mitarbeiterinnen
in der Einrichtung stehen der Erweiterung des Betreuungskonzeptes offen
gegenüber.
Aufgrund des kurzen
Zeitrahmens bis zur Einrichtung einer Krippengruppe haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg
und die Samtgemeinde Elbtalaue ihre Zustimmung zur vorzeitigen Ausschreibung
der Stellen
signalisiert.
Die Stelle der
Sozialassistentin ist zum 01.08.2015 zwingend zu besetzen, bei späterem
Vertragsabschluss erfolgt die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016.
Der Jugendausschuss
der Samtgemeinde tagt am 12.05.15, der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
erst Anfang Juni 2015.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Göhrde
als Einrichtungsträger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ beantragt beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg die Einrichtung einer Krippengruppe zum 01.08.2015.
Für den Betrieb der Krippengruppe werden zum 01.08.2015 jeweils eine Stelle als Erzieher/in und eine als Sozialassistent/in ausgeschrieben.