Sachverhalt:
Der Pachtvertrag
mit der Sportmarketing GmbH endet mit dem 15.03.2015. Die Sportanlage ist daher
ab dem 16.03.2015 wieder in der alleinigen Unterhaltung durch die Stadt
Hitzacker (Elbe).
Mit der TSV besteht eine Vereinbarung aus 1992, in der die Stadt der TSV die
kostenfreie Nutzung der Sportanlage Hagener Weg gestattet. Die Stadt übernimmt
in der Vereinbarung die Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage. Die Kosten
der Bewirtschaftung obliegen der Stadt ebenfalls. Die Vereinbarung ist auf
unbestimmte Zeit geschlossen, eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien frühestens
zum 31.12.2022 mit jährlicher Kündigungsfrist erfolgen. Seitens der Stadt nur,
wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Diese Nutzungsrechte der TSV waren in
dem Pachtvertrag mit der Sportmarketing GmbH gesichert. Nach Beendigung des
Pachtverhältnisses mit der Sportmarketing GmbH obliegen die Unterhaltungslasten
wieder der Stadt.
Mit der TSV wurden
Verhandlungen über eine Beteiligung an den Unterhaltungslasten aufgenommen, da
zukünftig die TSV alleinige Nutzerin der Anlage sein wird, die mit der TSV
vereinbarten Rechte über die mögliche Nutzung der Anlage durch die Grundschule
bleiben dabei erhalten.
In den
Verhandlungen wurde folgendes Ergebnis erzielt:
- Verantwortungsbereich der TSV
- Reinigung und Bewirtschaftung des Gebäudes
- Unterhaltung des Gebäudes im Innenbereich
- Unterstützung bei der Laubbeseitigung
- Koordinierung der Platzbelegung nach einer aufzustellenden Benutzungsordnung
- ggfs. Schaffung von Einrichtungen für andere Sportarten
- Ausüben des Hausrechtes für die Stadt, auch um den Werterhalt der Anlage zu
sichern
- Verantwortungsbereich der Stadt
- Gewährleistung der Grünpflege, inkl. In- und Außerbetriebnahme der Beregnung
- Unterhaltung des Gebäudes (Außenhaut)
Die TSV wird
eigenes Personal für ihre Aufgaben beschäftigen, zusätzlich übernimmt die TSV
die Kosten für Reinigungs- und Verbrauchmaterialien (700 €) und zahlt einen
Zuschuss in Höhe von 700 € an die Stadt für deren Aufgaben.
Die Kosten der Bewirtschaftung trägt die Stadt, bei den Verbrauchswerten
(Strom, Wasser, Abwasser, Wärme) ist diese Leistung auf die Höhe begrenzt, die
sich aus dem Mittelwert der Verbräuche der Jahre 2012 bis 2014 ergibt. Darüber
hinausgehende Aufwendungen trägt die TSV.
Die Laufzeit ist
zunächst auf die Zeit bis zum 31.12.2017 begrenzt. Beide Vertragsparteien
erhalten so die Möglichkeit die Vertragsbedingungen nach einer angemessenen
Zeit zu überprüfen.
Beschlussvorschlag:
Mit der TSV
Hitzacker e. V. wird ein Vertrag über die Beteiligung an Betrieb und
Unterhaltung des Sportplatzes Hagener Weg geschlossen. Die Inhalte des
Vertrages sind aus der Anlage ersichtlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis
zum 31.12.2017.