Betreff
Sportplatz Hagener Weg, Vereinbarung mit der TSV Hitzacker über Unterhaltung und Betrieb der Anlage
Vorlage
31/0122/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Pachtvertrag mit der Sportmarketing GmbH endet mit dem 15.03.2015. Die Sportanlage ist daher ab dem 16.03.2015 wieder in der alleinigen Unterhaltung durch die Stadt Hitzacker (Elbe).
Mit der TSV besteht eine Vereinbarung aus 1992, in der die Stadt der TSV die kostenfreie Nutzung der Sportanlage Hagener Weg gestattet. Die Stadt übernimmt in der Vereinbarung die Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage. Die Kosten der Bewirtschaftung obliegen der Stadt ebenfalls. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum 31.12.2022 mit jährlicher Kündigungsfrist erfolgen. Seitens der Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Diese Nutzungsrechte der TSV waren in dem Pachtvertrag mit der Sportmarketing GmbH gesichert. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Sportmarketing GmbH obliegen die Unterhaltungslasten wieder der Stadt.

Mit der TSV wurden Verhandlungen über eine Beteiligung an den Unterhaltungslasten aufgenommen, da zukünftig die TSV alleinige Nutzerin der Anlage sein wird, die mit der TSV vereinbarten Rechte über die mögliche Nutzung der Anlage durch die Grundschule bleiben dabei erhalten.

In den Verhandlungen wurde folgendes Ergebnis erzielt:

-       Verantwortungsbereich der TSV
- Reinigung und Bewirtschaftung des Gebäudes
- Unterhaltung des Gebäudes im Innenbereich
- Unterstützung bei der Laubbeseitigung
- Koordinierung der Platzbelegung nach einer aufzustellenden Benutzungsordnung
- ggfs. Schaffung von Einrichtungen für andere Sportarten
- Ausüben des Hausrechtes für die Stadt, auch um den Werterhalt der Anlage zu sichern

-       Verantwortungsbereich der Stadt
- Gewährleistung der Grünpflege, inkl. In- und Außerbetriebnahme der Beregnung
- Unterhaltung des Gebäudes (Außenhaut)

 

Die TSV wird eigenes Personal für ihre Aufgaben beschäftigen, zusätzlich übernimmt die TSV die Kosten für Reinigungs- und Verbrauchmaterialien (700 €) und zahlt einen Zuschuss in Höhe von 700 € an die Stadt für deren Aufgaben.
Die Kosten der Bewirtschaftung trägt die Stadt, bei den Verbrauchswerten (Strom, Wasser, Abwasser, Wärme) ist diese Leistung auf die Höhe begrenzt, die sich aus dem Mittelwert der Verbräuche der Jahre 2012 bis 2014 ergibt. Darüber hinausgehende Aufwendungen trägt die TSV.

 

Die Laufzeit ist zunächst auf die Zeit bis zum 31.12.2017 begrenzt. Beide Vertragsparteien erhalten so die Möglichkeit die Vertragsbedingungen nach einer angemessenen Zeit zu überprüfen.

 


Beschlussvorschlag:

Mit der TSV Hitzacker e. V. wird ein Vertrag über die Beteiligung an Betrieb und Unterhaltung des Sportplatzes Hagener Weg geschlossen. Die Inhalte des Vertrages sind aus der Anlage ersichtlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017.