Betreff
Kinderspielkreis Siemen, hier: Umwandlung in eine Kindertagesstätte
Vorlage
14/0100/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In Vorgesprächen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue  wurde der Beschluss des Rates der Gemeinde Gusborn, den Kinderspielkreis von Siemen an den Schulstandort in Groß Gusborn umsiedeln zu lassen, positiv betrachtet.

Mit einem Umzug muss allerdings die Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte vorgenommen werden, um für die Zukunft aufgestellt zu sein und den Bedarf der Eltern an Betreuung erfüllen zu können.

Für Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft Gusborn gilt es ein Konzept zu entwickeln, welches im Rahmen des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ förderfähig ist.

 

Im Vorwege ist beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte zu beantragen, da der Landkreis für die Bedarfsplanung und Betreiberverträge zuständig ist.

Eine Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises ist für die erforderliche Ausschreibung notwendig. Welche Kriterien der Ausschreibung zugrunde liegen, wird ebenfalls der Jugendhilfeausschuss bzw. der Landkreis Lüchow-Dannenberg anhand der Bedarfsermittlung vorgeben.

Auf die Ausschreibung können sich außer Freien Trägern auch Kommunale Träger (z.B. Gemeinde Gusborn) bewerben.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gusborn beantragt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort Gusborn.