Sachverhalt:
In Vorgesprächen
mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue wurde der Beschluss des Rates der Gemeinde
Gusborn, den Kinderspielkreis von Siemen an den Schulstandort in Groß Gusborn
umsiedeln zu lassen, positiv betrachtet.
Mit einem Umzug
muss allerdings die Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte
vorgenommen werden, um für die Zukunft aufgestellt zu sein und den Bedarf der
Eltern an Betreuung erfüllen zu können.
Für Bildung und
Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit Kindertageseinrichtung und
Grundschule als Bildungslandschaft Gusborn gilt es ein Konzept zu entwickeln,
welches im Rahmen des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ förderfähig
ist.
Im Vorwege ist beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine
Kindertagesstätte zu beantragen, da der Landkreis für die Bedarfsplanung und
Betreiberverträge zuständig ist.
Eine
Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises ist für die
erforderliche Ausschreibung notwendig. Welche Kriterien der Ausschreibung
zugrunde liegen, wird ebenfalls der Jugendhilfeausschuss bzw. der Landkreis
Lüchow-Dannenberg anhand der Bedarfsermittlung vorgeben.
Auf die
Ausschreibung können sich außer Freien Trägern auch Kommunale Träger (z.B.
Gemeinde Gusborn) bewerben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Gusborn beantragt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung des
Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit
dem Sitz am Schulstandort Gusborn.