Sachverhalt:
Grundsätzlich ist
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in den
Gemeinden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bzw. der Stadtdirektor
oder die Stadtdirektorin Wahlleiter der Gemeinde. Stellvertreter ist jeweils
der Vertreter im Amt.
Nicht wahrgenommen
darf dieses Amt von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister bzw. der
Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor, wenn sie oder er Wahlbewerber oder
Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist (§ 9 Abs. 3 NKWG).
Gemäß § 9 Abs. 2
NKWG kann der Rat andere im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen oder
Bedienstete der Gemeinde oder Samtgemeinde zum Gemeindewahlleiter und zum
Stellvertreter berufen. Von diesem Recht hat der Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) in seiner Sitzung am 28.12.2010 Gebrauch gemacht. Die damalige 1.
Samtgemeinderätin Petra Steckelberg wurde zur Gemeindewahlleiterin und die Leiterin des Fachdienstes 11 Tamara Bombeck
zur Stellvertreterin berufen.
Inzwischen ist Frau
Steckelberg aus Ihrem Amt als 1. Samtgemeinderätin ausgeschieden. Da sie weder
Bedienstete der Samtgemeinde ist, noch im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe)
wohnt, kann sie dort nicht mehr Gemeindewahlleiterin sein.
Die Wahlleitung hat
zahlreiche Aufgaben vor und nach der Wahl zu erfüllen. Diese erfordern
tiefgehende Kenntnisse des Kommunalwahlrechts und einen erheblichen
Zeitaufwand. Frau Bombeck nimmt die Wahlleitung seit der Kommunalwahl 2011 in 8
Mitgliedsgemeinden und die stellvertretende Wahlleitung in den Städten
Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) wahr. Sie verfügt über die
erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, die das Amt des Wahlleiters
erfordern. Es wird daher empfohlen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu
folgen.
Beschlussvorschlag:
Für die Stadt
Dannenberg (Elbe) wird die Leiterin des Fachdienstes 11, Frau Tamara Bombeck,
zur Gemeindewahlleiterin und der Leiter des Fachbereiches 1, Herr Matthias
Rhode, zum Stellvertreter bis zur Kommunalwahl 2016.