Betreff
Samtgemeindeumlage - Antrag Rh. Grantz
Vorlage
2/0091/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Mail vom 18.02.2015 wurde folgender Antrag gestellt:

 

 

Sehr geehrter Herr StD Meyer,

durch die Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen zum 31.12.2014 sind die

Vorraussetzungen für unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage

nicht mehr gegeben. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016

einheitliche Hebesätze erhoben werden können.

Da nach meiner Auffassung die Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 vorliegen,

stelle ich den Antrag, die Samtgemeinde Elbtalaue zu bitten, den Hebesatz für

die Samtgemeindeumlage bereits für 2015 auf 47% zu senken.

Das würde eine Haushaltsverbesserung von ca. 90.000,-- bedeuten.

Wenn die Altschulden  der Stadt Hitzacker zum 31.12.2014 getilgt sind, gibt es keinen

Grund 2015 einen erhöhten Hebesatz anzuwenden.

Ich appelliere an die Solidarität der Samtgemeinde.

Ich bitte diesen Antrag dem Stadtrat in seiner Sitzung am 24.2.2015 zur Entscheidung

vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Rudi Grantz

 

Aktueller Sachstand:

 

Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2014:

Die Samtgemeinde Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie möglich erfolgt.

 

Bericht des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015:

Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe wäre dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Geschäftsgrundlage entzogen, da dadurch die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind. Eine Gesetzesänderung wäre nicht mehr erforderlich. Da die Entschuldungshilfe in 2015 gezahlt worden ist, ist ab dem 01.01.2016 eine einheitliche Samtgemeindeumlage zulässig.

Das Innenministerium, dass die Bericht in Kopie bekommen hat, hat sich dazu noch nicht geäußert.

 

Weitere rechtliche Voraussetzung:

Eine Senkung bzw. Angleichung der Samtgemeindeumlage darf nicht zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches der Samtgemeinde führen, weiterhin muss die Samtgemeinde Überschüsse erwirtschaften, um die noch vorhandenen Fehlbeträge abzudecken.

 

 

 

 

Eine Absenkung auf 47% für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) bedeutet einen Ertragsausfall von rd. 120.000 Euro im Jahr 2015.

Eine Angleichung der Samtgemeindeumlage (48 v.H.) bedeutet Mehrbelastungen für die Gemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe).

Da das gleiche Thema mit den gleichen Auswirkungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) diskutiert wird, haben die Bürgermeister der Gemeinden am 04.20.2015 die Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über eine Senkung der Kreisumlage ab 2016 zu verhandeln, um  diese Mehrbelastungen, zumindest teilweise, zu kompensieren.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) wird der Antrag dem Verwaltungsausschuss zur Vorberatung überwiesen.