Sachverhalt:
Sh. Punkt 2 des
beigefügten Antrages des Rh Fröhlich
Erläuterung zum
derzeitigen Sachstand:
Mit Schreiben vom
29.01.2014 wurde bei Landkreis Lüchow-Dannenberg der Antrag gestellt, den
Bereich zwischen der Bahnunterführung
und der Ortseingangstafel komplett mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50
km/h zu versehen. Im April wurde telefonisch der Sachstand erfragt, es wurde
erklärt dass aufgrund von Krankheit des zuständigen Sachbearbeiters der Vorgang
noch weiter bearbeitet werden konnte. Eine weitere telefonische Nachfrage im
Oktober ergab, das sich der Vorgang in
der Bearbeitung befindet würde. Zur Unterstützung des Vorganges wurde November
eine Geschwindigkeitsmessung und Zählung der Fahrzeugbewegungen in beide
Fahrtrichtungen vorgenommen. Die Daten wurden Anfang des Jahres 2015 dem
Landkreis zu weiteren Verwendung zugesandt.
Ein am 19.02.2015
durchgeführtes Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landkreises
ergab, das nach Anhörung des Polizei und des Straßenbaulastträger die
notwendigen Voraussetzungen zur Reduzierung des Bereiches auf 50 km/h nicht
gegeben sind. Eine Notwendigkeit könnte nur über ein Lärmgutachten nachgewiesen
werden, hierzu sind entsprechende Lärmmessungen durchzuführen. Es ist zu
entscheiden ob Lärmmessungen durchgeführt werden sollen und ein entsprechendes
Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden soll.
Beschlussvorschlag: