Sachverhalt:
Im Jahr 2012 ist
die Gemeindestraße „Keddiener Weg“ um 50 m verlängert worden. Die Verlängerung
ist gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich zu widmen. Mit der
Widmung wird die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Der Vorlage
ist ein Lageplan mit Einzeichnung der zu widmenden Fläche beigefügt. Der
Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges. Die Widmung ist öffentlich bekannt
zu machen. Mit dem Tag der Veröffentlichung erlangt sie Rechtskraft.
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend
aufgeführte und im beigefügten Lageplan eingezeichnete Verkehrsfläche,
Gemarkung: Gülden, Flur: 1, Flurstück: 33/1 (teilweise), wird entsprechend
ihrer Zweckbestimmung gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 des
Niedersächsischen Straßengesetzes als Gemeindestraße gewidmet.
Das
Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Zernien wird entsprechend ergänzt.