Sachverhalt:
Um die ehemalige
Hirtenkate des Realverbandes Wulfsahl baulich nutzen zu können, ist eine der
Voraussetzungen, dass das Grundstück der Hirtenkate im straßenrechtlichen Sinn
erschlossen ist. Hierzu ist es notwendig die Zuwegung, nach dem
Niedersächsischen Straßengesetz,
öffentlich zu widmen. Der Vorlage ist ein Lageplan mit der Einzeichnung
der zu widmenden Fläche beigefügt, der Lageplan ist Bestandteil des
Widmungsvorganges. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen, mit dem Tag
der Veröffentlichung erlangt sie Rechtskraft.
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend
aufgeführten und im beigefügten Lageplan eingezeichneten Verkehrsflächen,
Gemarkung Quickborn, Flur 21, Flurstücke 13/2 und 215/8, werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung
gem. § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 des Niedersächsischen
Straßengesetzes als Gemeindeverbindungstraße
gewidmet.
Das
Straßenbestandsverzeichnis der Samtgemeinde Elbtalaue wird entsprechend
ergänzt.