Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
des Grundstückseigentümers des Grundstückes Dorfstraße 14 im OT. Tramm der
Stadt Dannenberg (Elbe) vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Es wird beantragt eine vor dem Grundstück stehende Eiche zu entfernen, da diese
angeblich die Zufahrt behindern würde.
Aus der Sicht der
Verwaltung besteht keine Veranlassung die Eiche zu entfernen, die Zufahrt
besitzt eine Breite von 2,60 m. Dieses ist für die Zufahrt zu einem mit einem
Einfamilienhaus bebauten Grundstück ausreichend. Die zwischen der
Grundstücksgrenze und Fahrtkante befindliche Bankette besitzt eine Breite von
4,80 m, welche eine Aufstellmöglichkeit im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn sowohl
beim Verlassen als auch beim Anfahren des Grundstückes ermöglicht. Aus
baurechtlicher Sicht ist die vorhandene Breite ausreichend.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Entfernung der vor dem Grundstück, OT. Tramm Dorfstraße 14, neben der Grundstückszufahrt
befindlichen Eiche wird abgelehnt.