Sachverhalt:
Die Amtszeit der
vom Samtgemeinderat im Jahre 2010 gewählten Schiedsmänner Hartmut Stein und
Horst Taubensee für die Zeit ab 01.05.2010 läuft am 30.04.2015 ab. Nach dem
Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches
Schiedsämtergesetz - NSchÄG) ist für die folgende Wahlperiode (5 Jahre) eine
Neuwahl durchzuführen.
Nach dem
Niedersächsischen Schiedsämtergesetz obliegt die Wahl der Schiedspersonen dem
Samtgemeinderat.
Die gewählten
Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes
Dannenberg (Elbe) und werden von diesem förmlich verpflichtet ihre Aufgaben gewissenhaft
und unparteiisch zu erfüllen.
Beide Herren haben der weiteren Übernahme diese Ehrenamtes
zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Für den Schiedsamtsbezirk I (mit den Gemeinden
Göhrde, Neu Darchau, Zernien und der Stadt Hitzacker (Elbe)) wird
Herr Hartmut Stein,
Bredenbockersiedlung 8, 29473 Göhrde
und für den Schiedsamtsbezirk II (mit den
Gemeinden Damnatz, Gusborn, Jameln, Karwitz, Langendorf, und der Stadt
Dannenberg (Elbe)) wird
Herr Horst
Taubensee, Berliner Str. 33, 29451 Dannenberg (Elbe)
für die Dauer von
fünf Jahren (01.05.2015 bis 30.04.2020) wiedergewählt.
Die Schiedspersonen
vertreten sich gegenseitig.