Betreff
Neuwahl der Schiedspersonen für den Samtgemeindebereich
Vorlage
40/0025/2015
Aktenzeichen
40-30.09
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Amtszeit der vom Samtgemeinderat im Jahre 2010 gewählten Schiedsmänner Hartmut Stein und Horst Taubensee für die Zeit ab 01.05.2010 läuft am 30.04.2015 ab. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG) ist für die folgende Wahlperiode (5 Jahre) eine Neuwahl durchzuführen.

 

Nach dem Niedersächsischen Schiedsämtergesetz obliegt die Wahl der Schiedspersonen dem Samtgemeinderat.

Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Dannenberg (Elbe) und werden von diesem förmlich verpflichtet ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

 

Beide Herren haben der weiteren Übernahme diese Ehrenamtes zugestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

Für den Schiedsamtsbezirk I (mit den Gemeinden Göhrde, Neu Darchau, Zernien und der Stadt Hitzacker (Elbe)) wird

Herr Hartmut Stein, Bredenbockersiedlung 8, 29473 Göhrde

 

und für den Schiedsamtsbezirk II (mit den Gemeinden Damnatz, Gusborn, Jameln, Karwitz, Langendorf, und der Stadt Dannenberg (Elbe)) wird

Herr Horst Taubensee, Berliner Str. 33, 29451 Dannenberg (Elbe)

 

für die Dauer von fünf Jahren (01.05.2015 bis 30.04.2020) wiedergewählt.

Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.