Sachverhalt:
Nach der Fusion
beider Samtgemeinden wurde im Jahr 2008 eine Anpassung der Stunden der
Schulsekretärinnen anhand eines einheitlichen Berechnungsmodells vorgenommen.
Dabei kam es nicht zu einer grundsätzlichen Erhöhung der Arbeitsstunden, wie
von den Schulleitungen gewünscht, sondern einer Vereinheitlichung und
Vergleichbarkeit der Stundenanzahl der Schulverwaltungskräfte.
Seinerzeit wurde als
Methode zur Feststellung der Wochenstundenzahl eine Addition von
Sockelansätzen, Basisansätzen und Zuschlägen bestimmt und seitdem angewandt und
fortgeschrieben.
Bisherige Berechnung
Sockelansätze für
schülerzahlunabhängige Arbeiten pro Woche
Einzügige
Grundschulen 4
Stunden
Mehrzügige
Grundschulen 5 Stunden
Basisansätze pro
Schüler
1,8 Minuten
Zeitzuschläge
für ausländische Schüler, Aussiedlerkinder,
Schüler mit Integrationsbedarf je 2,0 Minuten
für budgetierte
Schulen 1
Stunde/Woche
für
Ganztagsschulen 1 Stunde/Woche
Schulkindergarten
mit mehr als 10 Plätzen: 1
Stunde/Woche
Die Durchführung
einer methodischen Personalbemessung wurde seinerzeit abgelehnt, da dies mit
einem erheblichen Aufwand sowohl für die Schulleitungen und die
Schulsekretärinnen als auch für die Verwaltung verbunden ist. Diese Art der
Feststellung der erforderlichen Stundenzahl erfordert über einen längeren
Zeitraum eine Dokumentation der genauen Tätigkeiten mit den entsprechenden
Zeitanteilen.
Das KGSt-Gutachten
aus dem Sommer 2015 hat die Aufgabenverdichtung, Veränderung und Anspruch an
die Schulsekretärinnen auch deutlich erkannt, stützt sich aber auch auf die
methodische Personalbemessung, welche aus den vorgenannten Gründen wenig
zielführend ist.
Die Arbeit an den
Grundschulen hat sich in den vergangenen Jahren sehr verändert, der
Verwaltungsaufwand ständig gestiegen.
Außer der Einführung der verlässlichen Grundschule sowie der
Eigenverantwortlichen Schule hat die Umstellung auf Ganztagsschulbetrieb die
Sekretärinnen vor neue Herausforderungen gestellt.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hatte daher einen Ansatz von 1 Stunde pro Woche für die Schulen mit
Ganztagsbetrieb eingeplant.
Aufgrund der
umfangreichen Mithilfe bei der Abwicklung des Mittagessens sowie insbesondere
der Abrechnung und Mahnung ausstehender Beträge schlägt die Verwaltung vor,
sowohl für die Ganztagsschule als auch die Bereitstellung eines Mittagstisches
jeweils mindestens eine Wochenstunde anzusetzen.
Die Zeitzuschläge
für die Betreuung der Kinder mit Migrationshintergrund sollten ebenfalls
angepasst werden, da allein das Problem der schwierigen Verständigung mit den
Erziehungsberechtigten viel Zeit braucht.
Auch die Aufnahme
von Kindern mit Integrationsbedarf ist mit deutlicher Mehrarbeit verbunden.
Teilweise werden diese Gespräche mit „Händen und Füßen“ geführt, da
ÜbersetzerInnen gar nicht zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, sowohl den Basisansatz pro Schüler von 1,8 Minuten auf 2,0
Minuten anzuheben als auch Zeitzuschläge für Schüler mit Migrationshintergrund
als auch Schüler mit Inklusionsbedarf auf mindestens 5 statt bisher 2 Minuten
pro Woche/pro Kind anzuheben.
Die zunehmende
Belastung der Schulsekretärinnen wurde nach Einführung der Ganztagsschule
zunächst in der Einführungsphase später auch im laufenden Betrieb beobachtet.
Mehrarbeitsstunden
sind auf einem hohen Stand und können teilweise nicht zeitnah abgebaut werden
bzw. wurden ausgezahlt.
Eine methodische
Personalbemessung wird weiterhin nicht zielführend gesehen, da der Zeitaufwand
während des laufenden Schulbetriebes zu groß ist.
Die Einführung des
Schulverwaltungsprogramm DaNiS an allen Grundschulen macht eine
Ansprechpartnerin für Anwendung, Schulung, Unterstützung erforderlich, dies
wird derzeit von der Kollegin an der GS Hitzacker wahrgenommen.
Die Schülerzahlen
für die Stundenberechnung erfolgen aus dem Schnitt der Jahre 2013 – 2018 (lt.
Einwohnermeldeamt). Kinder mit Migrations- oder Inklusionshintergrund wurden
mit 20% der Gesamtschülerzahl angenommen.
Künftige Berechnung
Sockelansätze
(keine Änderung) für schülerzahlunabhängige Arbeiten pro Woche
Einzügige
Grundschulen
4 Stunden/W.
Mehrzügige
Grundschulen 5
Stunden/W.
Basisansatz pro Schüler
2,0 Minuten/W.
Zeitzuschläge
Pro Schüler mit
Migrationshintergrund sowie
Schüler mit
Inklusionsbedarf 5,0 Minuten/W.
Für budgetierte
Schulen
1 Stunde/W.
Für
Ganztagsschule
1 Stunde/W.
Mittagessen an der Schule 1 Stunde/W.
Schulkindergarten
mit mehr als 10 Plätzen : 1 Stunde/W.
Vertretungsregelung
Bei einem längeren Ausfall einer Schulsekretärin muss es eine Vertretung geben, die in der Regel über die Sekretärinnen der anderen Schulen (sofern möglich) erfolgt. Diese Stunden sind den Beschäftigten auszuzahlen. Angenommen werden derzeit 3,0 % der Personalkosten rd. 3.000 €.
Beschlussvorschlag:
Die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeiten der Sekretärinnen an den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue erfolgt zum 01.01.2016 anhand des vorgestellten Modells, Anlage 1.