Betreff
Anpassung der Arbeitsstunden der Schulsekretärinnen
Vorlage
14/0014/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der Fusion beider Samtgemeinden wurde im Jahr 2008 eine Anpassung der Stunden der Schulsekretärinnen anhand eines einheitlichen Berechnungsmodells vorgenommen. Dabei kam es nicht zu einer grundsätzlichen Erhöhung der Arbeitsstunden, wie von den Schulleitungen gewünscht, sondern einer Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Stundenanzahl der Schulverwaltungskräfte.

Seinerzeit wurde als Methode zur Feststellung der Wochenstundenzahl eine Addition von Sockelansätzen, Basisansätzen und Zuschlägen bestimmt und seitdem angewandt und fortgeschrieben.

 

Bisherige Berechnung

Sockelansätze für schülerzahlunabhängige Arbeiten pro Woche

Einzügige Grundschulen                                         4 Stunden

Mehrzügige Grundschulen                                      5 Stunden

 

Basisansätze pro Schüler                                     1,8 Minuten

 

Zeitzuschläge

 für ausländische Schüler, Aussiedlerkinder,

 Schüler mit Integrationsbedarf                              je 2,0 Minuten

 

für budgetierte Schulen                                             1 Stunde/Woche

für Ganztagsschulen                                                 1 Stunde/Woche

 

Schulkindergarten mit mehr als 10 Plätzen:            1 Stunde/Woche

 

Die Durchführung einer methodischen Personalbemessung wurde seinerzeit abgelehnt, da dies mit einem erheblichen Aufwand sowohl für die Schulleitungen und die Schulsekretärinnen als auch für die Verwaltung verbunden ist. Diese Art der Feststellung der erforderlichen Stundenzahl erfordert über einen längeren Zeitraum eine Dokumentation der genauen Tätigkeiten mit den entsprechenden Zeitanteilen.

 

Das KGSt-Gutachten aus dem Sommer 2015 hat die Aufgabenverdichtung, Veränderung und Anspruch an die Schulsekretärinnen auch deutlich erkannt, stützt sich aber auch auf die methodische Personalbemessung, welche aus den vorgenannten Gründen wenig zielführend ist.

 

Die Arbeit an den Grundschulen hat sich in den vergangenen Jahren sehr verändert, der Verwaltungsaufwand ständig gestiegen.  Außer der Einführung der verlässlichen Grundschule sowie der Eigenverantwortlichen Schule hat die Umstellung auf Ganztagsschulbetrieb die Sekretärinnen vor neue Herausforderungen gestellt.

Die Samtgemeinde Elbtalaue hatte daher einen Ansatz von 1 Stunde pro Woche für die Schulen mit Ganztagsbetrieb eingeplant.

Aufgrund der umfangreichen Mithilfe bei der Abwicklung des Mittagessens sowie insbesondere der Abrechnung und Mahnung ausstehender Beträge schlägt die Verwaltung vor, sowohl für die Ganztagsschule als auch die Bereitstellung eines Mittagstisches jeweils mindestens eine Wochenstunde anzusetzen.

 

Die Zeitzuschläge für die Betreuung der Kinder mit Migrationshintergrund sollten ebenfalls angepasst werden, da allein das Problem der schwierigen Verständigung mit den Erziehungsberechtigten viel Zeit braucht.

Auch die Aufnahme von Kindern mit Integrationsbedarf ist mit deutlicher Mehrarbeit verbunden. Teilweise werden diese Gespräche mit „Händen und Füßen“ geführt, da ÜbersetzerInnen gar nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, sowohl den Basisansatz pro Schüler von 1,8 Minuten auf 2,0 Minuten anzuheben als auch Zeitzuschläge für Schüler mit Migrationshintergrund als auch Schüler mit Inklusionsbedarf auf mindestens 5 statt bisher 2 Minuten pro Woche/pro Kind anzuheben.

 

Die zunehmende Belastung der Schulsekretärinnen wurde nach Einführung der Ganztagsschule zunächst in der Einführungsphase später auch im laufenden Betrieb beobachtet.

Mehrarbeitsstunden sind auf einem hohen Stand und können teilweise nicht zeitnah abgebaut werden bzw. wurden ausgezahlt.

Eine methodische Personalbemessung wird weiterhin nicht zielführend gesehen, da der Zeitaufwand während des laufenden Schulbetriebes zu groß ist.

 

Die Einführung des Schulverwaltungsprogramm DaNiS an allen Grundschulen macht eine Ansprechpartnerin für Anwendung, Schulung, Unterstützung erforderlich, dies wird derzeit von der Kollegin an der GS Hitzacker wahrgenommen.

 

Die Schülerzahlen für die Stundenberechnung erfolgen aus dem Schnitt der Jahre 2013 – 2018 (lt. Einwohnermeldeamt). Kinder mit Migrations- oder Inklusionshintergrund wurden mit 20% der Gesamtschülerzahl angenommen.

 

Künftige Berechnung

Sockelansätze (keine Änderung) für schülerzahlunabhängige Arbeiten pro Woche

Einzügige Grundschulen                                               4 Stunden/W.

Mehrzügige Grundschulen                                            5 Stunden/W.

 

Basisansatz pro Schüler                                             2,0 Minuten/W.

 

Zeitzuschläge

Pro Schüler mit Migrationshintergrund sowie

Schüler mit Inklusionsbedarf                                          5,0 Minuten/W.

 

Für budgetierte Schulen                                                1 Stunde/W.

Für Ganztagsschule                                                      1 Stunde/W.

Mittagessen an der Schule                                         1 Stunde/W.

 

 

Schulkindergarten mit mehr als 10 Plätzen : 1 Stunde/W.

 

Vertretungsregelung

Bei einem längeren Ausfall einer Schulsekretärin muss es eine Vertretung geben, die in der Regel über die Sekretärinnen der anderen Schulen (sofern möglich) erfolgt. Diese Stunden sind den Beschäftigten auszuzahlen. Angenommen werden derzeit 3,0 % der Personalkosten rd. 3.000 €.

Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeiten der Sekretärinnen an den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue erfolgt zum 01.01.2016 anhand des vorgestellten Modells, Anlage 1.