Betreff
Jahresabschluss der Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2011 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
2/0010/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2011 wurde am 11.11.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.11.2014 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als ausreichend bezeichnet werden. Positiv ist anzumerken, dass im Gegensatz zur Haushaltsplanung ein Überschuss erzielt wurde. Der Umfang der Liquiditätskredite nahm hingegen zu.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 43.551,12 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.734,75 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.