Betreff
Entschlammung Hafen Hitzacker (Elbe), Anfrage der Gruppe Hitzacker
Vorlage
3/1215/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Entschlammung des Hafens Hitzacker erfolgte im Zuge der Arbeiten zur Errichtung des Hochwasserschutzes in Hitzacker durch den Maßnahmeträger (Jeetzeldeichverband). Grundlage für die Durchführung war eine Vereinbarung zwischen Maßnahmeträger und Eigentümerin über den Ausgleich von Belastungen und für die Nutzung der Grundstücke zur Errichtung der Hochwasserschutzanlagen.

 

Daten:

  • Die Ausbaggerung des Hafenschlamms ist auf eine Sohltiefe von 8,00 m NN erfolgt. Die Sohlhöhe ergibt sich aus der Genehmigung zur Errichtung des Hafens.
  • Mittelwasser der Elbe liegt im Zeitraum 2000 bis  2010 bei 10,15 m üNN.
  • Entnommen wurden bis zu der o. a. Sohltiefe 3.500 to Hafenschlamm, dies entspricht einem Volumen von ca. 2.200 m³.

Das entnommene Material wurde in einem Absetzbecken auf der Schweineweide transportfähig (stichfest) gemacht. Hierzu wurde unter den entnommenen Hafenschlamm für ca. 10.000 € Kalk gemischt.

  • Die Abfuhr des stichfesten Materials erfolgte zu der dafür zugelassenen Spezialdeponie in Bardowick.
  • Das Material ist gem. Beprobung in Gefahrstoffverordnung LAGA Klasse Z2 eingeordnet und war demzufolge nach Bardowick zu verbringen.
  • Die Kosten für die Entschlammung sind gem. der Vereinbarung zwischen Maßnahmeträger und Eigentümerin im Verhältnis ca. 2/3 zu 1/3 geteilt worden.
  • Das bei den Ausbaggerungen der Hafenzufahrt angefallene Material ist zur Weiterverwendung abgefahren worden, bzw. soll im Zuge der Ausbauarbeiten zur Hafenerweiterung abgefahren werden (im Bereich der Schweineweide jetzt liegendes Material nach erneuter Ausbaggerung) und ist gem. erfolgter Beprobung als unbelastetes Material eingestuft.