Betreff
Entschlammung Hafen Hitzacker (Elbe), Anfrage der Gruppe Hitzacker
Vorlage
3/1215/2014
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Entschlammung
des Hafens Hitzacker erfolgte im Zuge der Arbeiten zur Errichtung des
Hochwasserschutzes in Hitzacker durch den Maßnahmeträger (Jeetzeldeichverband).
Grundlage für die Durchführung war eine Vereinbarung zwischen Maßnahmeträger
und Eigentümerin über den Ausgleich von Belastungen und für die Nutzung der
Grundstücke zur Errichtung der Hochwasserschutzanlagen.
Daten:
- Die
Ausbaggerung des Hafenschlamms ist auf eine Sohltiefe von 8,00 m NN
erfolgt. Die Sohlhöhe ergibt sich aus der Genehmigung zur Errichtung des
Hafens.
- Mittelwasser
der Elbe liegt im Zeitraum 2000 bis
2010 bei 10,15 m üNN.
- Entnommen
wurden bis zu der o. a. Sohltiefe 3.500 to Hafenschlamm, dies entspricht
einem Volumen von ca. 2.200 m³.
Das entnommene Material wurde in einem Absetzbecken auf der
Schweineweide transportfähig (stichfest) gemacht. Hierzu wurde unter den
entnommenen Hafenschlamm für ca. 10.000 € Kalk gemischt.
- Die
Abfuhr des stichfesten Materials erfolgte zu der dafür zugelassenen
Spezialdeponie in Bardowick.
- Das
Material ist gem. Beprobung in Gefahrstoffverordnung LAGA Klasse Z2
eingeordnet und war demzufolge nach Bardowick zu verbringen.
- Die
Kosten für die Entschlammung sind gem. der Vereinbarung zwischen
Maßnahmeträger und Eigentümerin im Verhältnis ca. 2/3 zu 1/3 geteilt
worden.
- Das
bei den Ausbaggerungen der Hafenzufahrt angefallene Material ist zur
Weiterverwendung abgefahren worden, bzw. soll im Zuge der Ausbauarbeiten
zur Hafenerweiterung abgefahren werden (im Bereich der Schweineweide jetzt
liegendes Material nach erneuter Ausbaggerung) und ist gem. erfolgter
Beprobung als unbelastetes Material eingestuft.