Sachverhalt:
In 2008 wurde Frau
Tanja Süßmilch das Flurstück 5/10, Flur 1, Gemarkung Nebenstedt in einer Größe
von 1,6043 ha zur Errichtung eines Logistikzentrums und zur Arrondierung ihres
bereits erworbenen Grundstücks 5/11, Flur 1, Gemarkung Nebenstedt (erworben zur
Errichtung einer LKW-Waschanlage) veräußert.
Die vereinbarte Kaufpreissumme ist bei der Stadt für beide Grundstücke in
voller Höhe eingegangen.
Trotz intensiver Bemühungen ist es bis jetzt nicht gelungen das geplante
Logistikzentrum umzusetzen.
Auch durch Unterstützung der Stadt, konnte z. B. kein erforderliches Bahngleis
in den Bereich des Grundstücks verlegt werden.
Im Zuge der Realisierung der LKW-Waschanlage hat dann das Speditionsunternehmen
Süßmilch auch seine LKW-Stellplatzanlage aus der Bahnhofstraße in den Bereich
der LKW-Waschanlage verlegt. Im Bereich der Bahnhofstraße hat es massive Probleme
mit den Anwohnern gegeben, die sich über Lärm- und Fahrzeugbelästigung durch an
und abfahrende LKW, insbesondere auch an Sonntagen während der Nachtzeiten,
beschwert haben. Planungsrechtlich kann das Firmengelände in der Bahnhofstraße
als LKW-Stellplatz genutzt werden. Gewerbeaufsicht war seinerzeit
eingeschaltet, hat aber keine Verstöße bemängelt.
Um die Situation in der Bahnhofstraße zu entspannen, wurden die
Fahrzeugstellplätze in den Bereich der LKW-Waschanlage verlagert. In diesem
Zuge wurden weitere Flächen auf dem Gelände mit Ölabscheidetechnik versehen und
befestigt.
Die baurechtliche Genehmigung für diese Verlagerung der LKW-Stellplätze steht
noch aus und war aus baurechtlichen Gründen gemeinsam mit den Genehmigungen mit
den möglichen Maßnahmen auf dem Grundstück 5/10 vorgesehen.
Jetzt soll auf dem Gelände der Waschanlage zusätzlich eine LKW-Betankungsanlage
errichtet werden. In diesem Zuge muss jetzt auch der Teil der LKW-Stellplätze
genehmigt werden. Das Grundstück 5/11 wird somit zu 90 % ausgenutzt. Da nach
B-Plan erforderliche Freiflächen (ohne Versiegelung) nur realisierbar sind bei
einer baurechtlichen Verschmelzung der Grundstücke 5/11 und 5/10, bedarf es
eines dauerhaften Zugriffs durch Frau Süßmilch auf das Grundstück.
Auch die Umsetzung
der Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ist nur in dieser Konstellation möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Kaufvertrag
zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und Frau Tanja Süßmilch, Dannenberg
(Elbe), OT. Streetz, über den Ankauf des Flurstücks 5/10, der Flur 1, Gemarkung
Nebenstedt (UR.-Nr. 379/2008, Notar Seegebarth, geändert mit Vertrag UR.-Nr.
524/2012, Notar Seegebarth) wird wie folgt geändert:
Die enthaltene auflösende Bedingung gem. § 158 II BGB,
- Das der Käufer die zur Errichtung eines
Logistikzentrums auf dem Kaufobjekt erforderliche Baugenehmigung erhält,
- Der Käufer bis spätestens den
31.12.2012 auf dem Kaufobjekt ein Logistikzentrum errichtet und
fertiggestellt hat, (Ablauffrist
geändert mit Vertrag 524/2012 verlängert bis 31.12.2015)
konkretisiert in § 10 des Vertrages
wird aufgehoben, §
10 ist zu streichen.