Betreff
Spielkreis Karwitz, hier: Einstellung des Spielkreisbetriebes zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015
Vorlage
14/1189/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Betreuungsbedarf der Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Der zeitliche Umfang beschränkt sich nicht mehr auf 4 – 5 Stunden am Vormittag und Eltern benötigen in der Regel einen Betreuungsplatz mit Ablauf des Anspruches auf Elterngeld.

Die gesetzlichen Vorgaben lassen i.d.R. eine Betreuung im Kinderspielkreis erst mit vollendetem 3. Geburtstag des Kindes zu, zudem mit maximal 5 Stunden Betreuung am Vormittag.

 

Diese Einschränkungen machen einen Spielkreisbetrieb für viele Eltern und Erziehungsberechtigte unattraktiv, da der tatsächliche Betreuungsbedarf nicht erfüllt werden kann. Aus diesem Grund kommt es seit einigen Jahren zu rückgehenden Anmeldezahlen, obwohl die pädagogische Arbeit gut ist und viele Eltern eine kleine Einrichtung für ihre Kinder wünschen.

 Zur Zeit werden noch 10 Kinder betreut, ab Sommer 2015 würden lediglich 5 Kinder in den Spielkreis gehen, davon nur ein Kind aus der Gemeinde Karwitz.

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2014 wurden Gespräche mit der Leiterin, dem Bürgermeister sowie Landkreis und Samtgemeinde geführt, hinsichtlich der Zukunft der Einrichtung.

Die Mitarbeiterinnen des Spielkreises stehen beide kurz vor dem Renteneintritt (2017/18), sodass längstens ein Betrieb bis zum Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehen war.

Die Weiterbeschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt wäre auch Wunsch der Mitarbeiterinnen gewesen, seitens der Leiterin wurde allerdings deutlich gemacht, dass sie es aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll findet, wenn die Kinderzahl deutlich unter 10 Kinder fällt. Diesem Argument hat sich auch die KiTa-Fachberaterin des Landkreises angeschlossen, die gleichzeitig die besonders gute Arbeit in der Einrichtung lobte.

Es wurde beschlossen, die weitere Entwicklung der Anmeldungen für das nachfolgende Spielkreisjahr (2015/2016) abzuwarten und zeitnah zu handeln.

 

Aufgrund der schlechten Prognose für das Spielkreisjahr 2015/2016 erscheint ein weiterer Betrieb des Kinderspielkreises sowohl aus pädagogischer als auch aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll.

 

Die Mitarbeiterinnen wurden in einem Gespräch mit dem Rat bereits informiert. Eine Kündigung der Arbeits-verträge zum 31.07.2015 ist erforderlich.

 

Den Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Sommer nicht in die Schule wechseln, wird die Einstellung des Betriebes nach dem Beschluss des Rates schriftlich mitgeteilt, damit sie zeitnah eine geeignete Kindertagesstätte suchen können.

 

Die Vereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.


Beschlussvorschlag:

Der Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 eingestellt; die Vereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.