Sachverhalt:
Der
Betreuungsbedarf der Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich in den
vergangenen Jahren massiv verändert. Der zeitliche Umfang beschränkt sich nicht
mehr auf 4 – 5 Stunden am Vormittag und Eltern benötigen in der Regel einen
Betreuungsplatz mit Ablauf des Anspruches auf Elterngeld.
Die gesetzlichen
Vorgaben lassen i.d.R. eine Betreuung im Kinderspielkreis erst mit vollendetem
3. Geburtstag des Kindes zu, zudem mit maximal 5 Stunden Betreuung am
Vormittag.
Diese
Einschränkungen machen einen Spielkreisbetrieb für viele Eltern und
Erziehungsberechtigte unattraktiv, da der tatsächliche Betreuungsbedarf nicht
erfüllt werden kann. Aus diesem Grund kommt es seit einigen Jahren zu
rückgehenden Anmeldezahlen, obwohl die pädagogische Arbeit gut ist und viele
Eltern eine kleine Einrichtung für ihre Kinder wünschen.
Zur Zeit werden noch 10 Kinder betreut, ab
Sommer 2015 würden lediglich 5 Kinder in den Spielkreis gehen, davon nur ein
Kind aus der Gemeinde Karwitz.
Bereits zu Beginn
des Jahres 2014 wurden Gespräche mit der Leiterin, dem Bürgermeister sowie
Landkreis und Samtgemeinde geführt, hinsichtlich der Zukunft der Einrichtung.
Die Mitarbeiterinnen
des Spielkreises stehen beide kurz vor dem Renteneintritt (2017/18), sodass
längstens ein Betrieb bis zum Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehen war.
Die
Weiterbeschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt wäre auch Wunsch der
Mitarbeiterinnen gewesen, seitens der Leiterin wurde allerdings deutlich
gemacht, dass sie es aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll findet, wenn die
Kinderzahl deutlich unter 10 Kinder fällt. Diesem Argument hat sich auch die
KiTa-Fachberaterin des Landkreises angeschlossen, die gleichzeitig die
besonders gute Arbeit in der Einrichtung lobte.
Es wurde
beschlossen, die weitere Entwicklung der Anmeldungen für das nachfolgende
Spielkreisjahr (2015/2016) abzuwarten und zeitnah zu handeln.
Aufgrund der
schlechten Prognose für das Spielkreisjahr 2015/2016 erscheint ein weiterer
Betrieb des Kinderspielkreises sowohl aus pädagogischer als auch aus
finanzieller Sicht nicht sinnvoll.
Die
Mitarbeiterinnen wurden in einem Gespräch mit dem Rat bereits informiert. Eine
Kündigung der Arbeits-verträge zum 31.07.2015 ist erforderlich.
Den Eltern und
Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Sommer nicht in die Schule wechseln,
wird die Einstellung des Betriebes nach dem Beschluss des Rates schriftlich
mitgeteilt, damit sie zeitnah eine geeignete Kindertagesstätte suchen können.
Die Vereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kinderspielkreisbetrieb wird zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 eingestellt; die Vereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Karwitz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2015 gekündigt.