Sachverhalt:
In der letzten
Ratssitzung gab es Überlegungen das Spielplatzgrundstück in Grippel als Bauland
zu veräußern.
Laut Rücksprache
mit der Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, liegt das
Grundstück im Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Im sog.
Innenbereich ist es grundsätzlich so, dass ein
Bauvorhaben (Einfamilienhaus o.ä.) zulässig ist, sofern es sich in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich die
Bebauung an der in der Nachbarschaft
vorkommenden Bebauung orientiert.
Darüberhinaus muss die Erschließung gesichert sein und alle
weiteren baurechtlichen Vorschriften (Grenzabstand o.ä.) müssen eingehalten
werden.
Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen ist eine Bebauung
des Grundstücks somit grundsätzlich möglich.
Allgemeine
Informationen zum Grundstück:
Grundstücksgröße:
853 m²
Lagebezeichnung:
Flur 16, Flurstück 141/1,
Gemarkung Laase
Baulasten:
keine