Betreff
Spielplatzgrundstück in Grippel, baurechtliche Beurteilung
Vorlage
30/1177/2014
Art
Mitteilungsvorlage

 

Sachverhalt:

In der letzten Ratssitzung gab es Überlegungen das Spielplatzgrundstück in Grippel als Bauland zu veräußern.

Laut Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, liegt das Grundstück im Innenbereich gem. § 34 BauGB.

 

Im sog. Innenbereich ist es grundsätzlich so, dass ein Bauvorhaben (Einfamilienhaus o.ä.) zulässig ist, sofern es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich die Bebauung an der  in der Nachbarschaft vorkommenden Bebauung orientiert. 

Darüberhinaus muss die Erschließung gesichert sein und alle weiteren baurechtlichen Vorschriften (Grenzabstand o.ä.) müssen eingehalten werden.

 

Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen ist eine Bebauung des Grundstücks somit grundsätzlich möglich.

 

 

Allgemeine Informationen zum Grundstück:

 

Grundstücksgröße:        853 m²

Lagebezeichnung:          Flur 16, Flurstück 141/1, Gemarkung Laase

Baulasten:                          keine