Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen,
dass Verfahren zur
Änderung
des Bebauungsplans "Schmarsauer Straße" einzuleiten.
Aufgrund
der Funktionslosigkeit des festgesetzten öffentlichen Wegs, wird dieser
aufgehoben.
Entlang
des Prisserschen Mühlenbachs wird anstatt des Wegs eine private Grünfläche
festgesetzt.
In dem
Änderungsverfahren wurden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange in
der Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 07.10.2014 aufgefordert ihre
Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 18.10.2014 bis einschließlich 20.11.2014 hat der Entwurf des
Bebauungsplans "Schmarsauer Straße" - 1. Änderung mit der Begründung
öffentlich ausgelegen.
Das
Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
In der o.g.
Beteiligungsrunde wurde von der LGLN
Regionaldirektion Lüneburg eine Stellungnahme abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und
zu beschließen sind.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Nach
Abwägung der Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag
abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan "Schmarsauer Straße" - 1. Änderung
wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.