Betreff
Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den Raum2 e.V.
Vorlage
1/1158/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum vom 30.10.2014 (Eingang bei der Stadt Dannenberg (Elbe) am 03.11.2014) hat der Raum2 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 9.293,93 Euro, für die Sanierung einer Stützwand auf dem Grundstück des Vereins gestellt.

 

Eine Besichtigung des Bauwerks durch das Bauamt hat ergeben, dass die dringende Notwendigkeit zur Sanierung besteht, um den Betrieb des Vereins für sein soziokulturelles Angebot nicht zu gefährden. Die Sanierung ist auch deshalb dringend geboten, weil ein oberhalb der Mauer liegendes Gebäude bei einem Einstürzen der Mauer erheblich beschädigt werden würde. Neben dem Bauwerk an sich sind also auch Menschen gefährdet.

 

Der Verein Raum 2 e.V. ist ein gemeinnütziger Kulturverein, der im Februar 2000 gegründet wurde. Der Verein befindet sich in Neu Tramm auf einem Teil des ehemaligen Kasernengeländes, welches in der Zeit des Nationalsozialismus als Munitionsfabrik mit Zwangsarbeitern betrieben wurde. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dannenberg eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.

 

Raum2 e.V. hält derzeit 15 Fördermitglieder und 30 Mitglieder, davon sind 10 Mitglieder regelmäßig an der Arbeit des Vereins beteiligt. Selbstorganisiert und unabhängig bieten der Verein wöchentlich Menschen aller Altersstufen ein individuelles Kultur- und Bildungsprogramm an. Dabei geht der Verein sowohl auf soziale Belange als auch auf die ländliche Struktur unserer Region ein.

 

 

Folgenden Aufgaben widmet sich der Verein vorrangig:

 

·         Die Förderung kreativer Freizeitgestaltung

·         Die Interessensvertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum. Es sollen Bleibeperspektiven und Lebensqualität erhalten und geschaffen werden, um Jugendliche für die Mitgestaltung ihres Umfeldes zu aktivieren,

·         Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten, Qualifizierung von Jugendlichen in verschiedensten Bereichen erreichen, öffentliche Akzeptanz für Interessen von Jugendlichen zu schaffen, nachhaltige Bildungsarbeit im ländlichen Raum betreiben.

·         Anregung und Förderung zur Eigeninitiative von Nutzerinnen und Nutzern.

·         Mitwirkungsmöglichkeiten für Interessierte

·         Soziale und politische Offenheit. Eine ausdrücklich nicht kommerzielle Ausrichtung der Angebote und Veranstaltungen. Die Veranstaltungen sollen für jedermann zugänglich und bezahlbar sein.

·         Der Verein übernimmt in dieser Region einen Bildungsauftrag im Bereich Kultur und ergänzt und bereichert das Angebot im Landkreis.

·         In dieser Nische, weg vom Mainstream, weg vom Alltag will der Verein inspirierend wirken.

 

Die weiteren Aktivitäten können der beigefügten Selbstdarstellung des Vereins entnommen werden.

 

Die Finanzierung des Projektes soll wie folgt sichergestellt werden:

 

Gesamtausgaben:                                                         61.959,54 Euro

Förderung durch das MWK:                                      43.371,68 Euro

Förderung durch die Stadt Dannenberg (Elbe):                9.293,93 Euro

Eigenmittel:                                                                      9.293,93 Euro

 

Der Verein hat das Projekt mit Datum vom 30.10.2014 beim MWK beantragt. Eine Förderzusage oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegen noch nicht vor.

 

Von daher sollte die Förderung der Stadt Dannenberg (Elbe) an die Bedingung geknüpft werden, dass die Gesamtfinanzierung gesichert und die beantragten Fördermittel bei anderen Zuwendungsgebern auch gewährt werden.

 

Um der Förderung durch die Stadt Dannenberg (Elbe) eine gewisse Nachhaltigkeit zu verleihen, sollte zudem verfügt werden, dass der Verein für mindestens 10 Jahre sein soziokulturelles Angebot auf dem Gelände aufrechterhalten muss. Das MWK wird eine ähnliche Auflage erteilen.

 

Die Förderung sollte zudem in Form der Anteilsfinanzierung gewährt werden, damit der Stadt Dannenberg (Elbe) erzielte Einsparungen beim Projekt in Höhe des Förderanteils zu Gute kommen können. Kostensteigerungen werden von der Stadt Dannenberg (Elbe) jedoch nicht aufgefangen. Eine Nachbewilligung erfolgt daher nicht.

 

Insgesamt sollte das Projekt den Förderbedingungen des MWK (Vergaberecht, Diskriminierungsverbot, vorliegende Baugenehmigung, Brandschutzbestimmungen etc.) angepasst werden, damit es bei der späteren Verwendungsnachweisführung und der Beurteilung zur Erreichung des Zuwendungszwecks keine Probleme gibt.

 

Für die Förderung stehen in der Haushaltsstelle „Wirtschaftsförderung“ ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Frau Klingenberg vom Raum2 e.V. wird das Projekt in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Controlling persönlich vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) gewährt dem Raum2 e.V., Neu Tramm 3, 29451 Dannenberg (Elbe) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 9.293,93 Euro, für die Sanierung einer Stützwand auf dem Grundstück des Vereins.

 

Die Förderung wird in Form der Anteilsfinanzierung gewährt und mit einer Zweckbindungsfrist von 10 Jahren versehen. Das Projekt ist insgesamt nach den Förderbedingungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) umzusetzen und wird nur dann von der Stadt Dannenberg (Elbe) bezuschusst, wenn die Gesamtfinanzierung durch andere Fördermittel und Eigenmittel gesichert ist.