Betreff
Bebauungsplan "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung, a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/1157/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, dass Verfahren zur

Änderung des Bebauungsplans "An den großen Hofwiesen" einzuleiten. Durch die Änderung wird die nachträgliche Legitimierung eines Haupt- und eines Nebengebäudes erreicht.

 

Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 17.09.2014 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.

In der Zeit vom 27.09.2014 bis einschließlich 27.10.2014 hat der Entwurf des Bebauungsplans "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.

 

Das Änderungsverfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

 

In der o.g. Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Nach Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.

 

b)      Der Bebauungsplan "An den großen Hofwiesen" - 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.