Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 beschlossen,
dass Verfahren zur
Änderung
des Bebauungsplans
"An den großen Hofwiesen" einzuleiten. Durch die Änderung wird die nachträgliche
Legitimierung eines Haupt- und eines Nebengebäudes erreicht.
Die
Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde
gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 17.09.2014 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der
Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 27.09.2014 bis einschließlich 27.10.2014 hat der Entwurf des Bebauungsplans "An den großen
Hofwiesen" - 1. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Das
Änderungsverfahren wurde in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt.
In der
o.g. Beteiligungsrunde wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen
und zu beschließen sind.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stellungnahmen der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I
aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan "An den großen
Hofwiesen" - 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.