Betreff
Neuaufnahme eines Kredites
Vorlage
20/1152/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2013 waren neue Investitionen von insgesamt 384.500,00 € überwiegend für die Erschließung des Gewerbegebietes, den Umbau der Alten Schmiede und den Ausbau landwirtschaftlicher Wege eingestellt. Da nur ein Teil dieser Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel finanziert war, sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 124.000,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 12.03.2013 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.

 

Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun zum 31.12.2014 aufzunehmen.

 

Das Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt. in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):

 

Zinsbindungs-

frist in Jahren

Zinssatz

jährl. Zinsbetrag

2015 in €

jährl.Tilg.-betrag 2015 in €

Jahres-leistung

5

0,95 %

1.173,58

1.244,42

2.418,00

10

1,62 %

2.001,25

1.247,55

3.248,80

20

2,73 %

3.372,45

1.252,75

4.625,20

 

Gem. § 10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum 31.12.2014 ein Kredit in Höhe von 124.000,00 € mit einer Laufzeit von ________ Jahren aufgenommen.