Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2013 waren neue Investitionen von insgesamt
384.500,00 € überwiegend für die Erschließung des Gewerbegebietes, den Umbau
der Alten Schmiede und den Ausbau landwirtschaftlicher Wege eingestellt. Da nur
ein Teil dieser Investitionen durch Zuweisungen Dritter und Eigenmittel
finanziert war, sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 124.000,00 €
vor. Die Kreditaufnahme wurde am 12.03.2013 von der Kommunalaufsicht des
Landkreises genehmigt.
Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis
zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun
zum 31.12.2014 aufzunehmen.
Das
Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt.
in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):
Zinsbindungs- frist in Jahren |
Zinssatz |
jährl. Zinsbetrag 2015 in € |
jährl.Tilg.-betrag 2015 in € |
Jahres-leistung |
5 |
0,95 % |
1.173,58 |
1.244,42 |
2.418,00 |
10 |
1,62 % |
2.001,25 |
1.247,55 |
3.248,80 |
20 |
2,73 % |
3.372,45 |
1.252,75 |
4.625,20 |
Gem. §
10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat
über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.
Beschlussvorschlag:
Zur
Finanzierung im Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum
31.12.2014 ein Kredit in Höhe von 124.000,00 € mit einer Laufzeit von ________
Jahren aufgenommen.