Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 22.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.09.2014
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind entstanden:
Budget 0:
39.233,45 Euro, bedingt durch höhere Aufwendungen beim Marketing und der
City-Offensive
Budget
61200: 7.720,65 Euro, bedingt
durch höheren Zinsaufwand für Kredite aufgrund von Neuaufnahmen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als ausreichend bezeichnet werden. Hierbei ist im Vergleich zum
Vorjahr positiv anzumerken, dass ein Überschuss erzielt wurde und der Umfang
der Liquiditätskredite vermindert werden konnte. Bei den investiven Krediten
ergab sich hingegen erneut eine Steigerung.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 308.887,60 Euro
wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.166,31 Euro wird
der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.