Betreff
Jahresabschluss der Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2010 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
2/1136/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 22.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.09.2014 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

Überplanmäßige Aufwendungen sind entstanden:

Budget 0: 39.233,45 Euro, bedingt durch höhere Aufwendungen beim Marketing und der City-Offensive

Budget 61200: 7.720,65 Euro, bedingt durch höheren Zinsaufwand für Kredite aufgrund von Neuaufnahmen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als ausreichend bezeichnet werden. Hierbei ist im Vergleich zum Vorjahr positiv anzumerken, dass ein Überschuss erzielt wurde und der Umfang der Liquiditätskredite vermindert werden konnte. Bei den investiven Krediten ergab sich hingegen erneut eine Steigerung.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 308.887,60 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.166,31 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.