Sachverhalt:
Die Gemeinde
Langendorf hat mit Wirkung vom 1.1.2013 eine Neufassung der Hundesteuersatzung
erlassen.
Mit der Neufassung
wurde u.a. auch die Umstellung auf eine monatliche Steuerberechnung eingeführt,
was allerdings eine restlose Teilbarkeit der Steuersätze auf 1/12 -
Jahresbeträge voraussetzt. Bei Nichtbeachtung führt dies zu einer Diskrepanz
zwischen satzungsmäßiger Steuer und tatsächlichem Steuerbetrag laut Bescheid
sowie zwangsläufig zu Einbußen bei den Steuererträgen.
Der Steuerausfall
beträgt bei 93 Ersthunden in der Gemeinde Langendorf zwar nur 7,44 €, die
rechtsformale Unstimmigkeit zwischen Satzungsregelung und realer Erhebung
sollte jedoch trotzdem beseitigt werden.
Es wird deshalb empfohlen, den Steuersatz für einen Ersthund in der Gemeinde Langendorf auf einen restlos durch 12 teilbaren Betrag umzustellen. Eine Übersicht möglicher Steuersätze ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langendorf.