Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
22/1126/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Langendorf hat mit Wirkung vom 1.1.2013 eine Neufassung der Hundesteuersatzung erlassen.

 

Mit der Neufassung wurde u.a. auch die Umstellung auf eine monatliche Steuerberechnung eingeführt, was allerdings eine restlose Teilbarkeit der Steuersätze auf 1/12 - Jahresbeträge voraussetzt. Bei Nichtbeachtung führt dies zu einer Diskrepanz zwischen satzungsmäßiger Steuer und tatsächlichem Steuerbetrag laut Bescheid sowie zwangsläufig zu Einbußen bei den Steuererträgen.

Der Steuerausfall beträgt bei 93 Ersthunden in der Gemeinde Langendorf zwar nur 7,44 €, die rechtsformale Unstimmigkeit zwischen Satzungsregelung und realer Erhebung sollte jedoch trotzdem beseitigt werden.

 

Es wird deshalb empfohlen, den Steuersatz für einen Ersthund in der Gemeinde Langendorf auf einen restlos durch 12 teilbaren Betrag umzustellen. Eine Übersicht möglicher Steuersätze ist beigefügt. 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langendorf.