Betreff
Aufhebung des Personalgestellungsvertrages zwischen der Samtgemeinde Gartow und der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
4/1115/2014
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
s. auch Vorlage
40/1114/2014
Mit Änderung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 16./17. November 2011 über die Übertragung
der Aufgaben des Personenstandes auf die Samtgemeinde Elbtalaue ist die
Personalgestellung nicht mehr erforderlich. Alle Aufgaben werden von der
Samtgemeinde Elbtalaue gegen Kostenerstattung wahrgenommen.
Aus diesem Grunde
wird der Personalgestellungsvertrag aufgehoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Personalgestellungsvertrag vom 16./17.
November 2011 wird aufgehoben.