Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 08.03.2012 die 1. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung beschlossen, da 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung
außer Kraft und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Kraft
getreten ist.
Grundlage für die
Änderungssatzung war eine Muster-Hauptsatzung des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes. In diesem Muster befindet sich ein redaktioneller Fehler, der
auch in die Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) aufgenommen wurde. Um
diesen Fehler zu beseitigen ist der Beschluss folgender Änderungssatzung
erforderlich:
2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Dannenberg (Elbe)
Aufgrund der §§ 10,
11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen:
I.
Satzungsänderung:
- § 7 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und
Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die
Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG
ausschließlich zuständig ist.
II.
Inkraftreten:
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen