Betreff
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe)
Vorlage
11/1102/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 08.03.2012 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, da 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung außer Kraft und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Kraft getreten ist.

 

Grundlage für die Änderungssatzung war eine Muster-Hauptsatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. In diesem Muster befindet sich ein redaktioneller Fehler, der auch in die Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) aufgenommen wurde. Um diesen Fehler zu beseitigen ist der Beschluss folgender Änderungssatzung erforderlich:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Dannenberg (Elbe)

 

Aufgrund der §§ 10, 11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen:

 

I.                    Satzungsänderung:

  1. § 7 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist.

 

II.                  Inkraftreten:

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Beschlussvorschlag:

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen