Betreff
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
11/1100/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 14.02.2012 die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, da 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung außer Kraft und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Kraft getreten ist.

 

Grundlage für die Änderungssatzung war eine Muster-Hauptsatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. In diesem Muster befindet sich ein redaktioneller Fehler, der auch in die Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue aufgenommen wurde. Um diesen Fehler zu beseitigen ist der Beschluss folgender Änderungssatzung erforderlich:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue

 

Aufgrund der §§ 10, 11, 12 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Sitzung am 18.12.2014 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen:

 

I.                    Satzungsänderung:

  1. § 8 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Erledigung der Anregungen und Beschwerden wird dem Samtgemeindeausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist.

 

II.                  Inkraftreten:

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen