Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2011 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
2/1095/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2011 wurde am 27.08.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 10.10.2014 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Überplanmäßige Aufwendungen sind wie folgt entstanden:

 

Ergebnishaushalt

0 Verwaltungsvorstand

6.368,65

4 Bürgerservice

4.033,37

Die Überschreitung im Budget 0 ist durch den Betrieb des Archäologischen Zentrums entstanden, wo die Mehrerträge nicht ausreichend waren, um die entstandenen Mehraufwendungen zu decken.

Im Budget 4 ist die Überschreitung durch die Durchführung der Märkte, insbesondere durch Strom-und Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

Investitionen:

Budget 3

Ansatz und alte Rest:            3.227.978,71 Euro

Ausz. und neue Reste           3.278.567,31 Euro

überplanmäßig                             50.588,60 Euro

Begründung: Mehrkosten ISEK, Aufwertung des Weinbergs . Hier wurden 46.000 Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt, sowie kleinere Überschreitungen.

Für die Maßnahme ISEK: Aufwertung des Weinberges gibt es jedoch 132.000 Euro höhere Zuweisungen, die nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat diese geänderte Finanzierung am 03.02.2011 beschlossen.

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, trotz des erneut erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als noch zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Die Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 172.253,41 Euro und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 23.957,63 Euro werden in das Folgejahr vorgetragen.

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt und den überplanmäßig in Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt werden zugestimmt.