Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2011 wurde am 27.08.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 10.10.2014
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind wie folgt entstanden:
Ergebnishaushalt
0 Verwaltungsvorstand |
6.368,65 |
4 Bürgerservice |
4.033,37 |
Die Überschreitung im Budget 0 ist
durch den Betrieb des Archäologischen Zentrums entstanden, wo die Mehrerträge
nicht ausreichend waren, um die entstandenen Mehraufwendungen zu decken.
Im Budget 4 ist die Überschreitung
durch die Durchführung der Märkte, insbesondere durch Strom-und
Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese Überschreitung liegt im Bereich der
Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde genehmigt.
Investitionen:
Budget 3
Ansatz
und alte Rest: 3.227.978,71 Euro
Ausz.
und neue Reste 3.278.567,31
Euro
überplanmäßig 50.588,60 Euro
Begründung: Mehrkosten ISEK, Aufwertung des
Weinbergs . Hier wurden 46.000 Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt, sowie
kleinere Überschreitungen.
Für die Maßnahme ISEK: Aufwertung des Weinberges gibt es jedoch 132.000
Euro höhere Zuweisungen, die nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt
werden. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat diese geänderte Finanzierung am
03.02.2011 beschlossen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
trotz des erneut erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins
liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als noch zufriedenstellend
zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Die Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 172.253,41 Euro und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
23.957,63 Euro werden in das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt und den überplanmäßig in Anspruch genommenen
Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt werden zugestimmt.