Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2009 sowie Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
20/1088/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz 2007 im November 2013 wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zeitgleich mit dem Jahresabschluss 2007 auch die Jahresabschlüsse 2008 und 2009  vorgelegt. Die Prüfung wurde am 09.04.2014 abgeschlossen.

 

Zu den Bemerkungen des RPA auf Seite 14 des Prüfberichtes ist folgendes zu sagen:

 

4.1 Periodenfremde Aufwendungen: Die Hinweise sind zutreffend. In der Vergangenheit ist der periodengerechten Zuordnung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet worden. Auf das Gesamtergebnis hat die Zuordnung ordentlich vs. außerordentlich allerdings keinen Einfluss.

 

4.2 Bilanzposition Beteiligung: Der Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Es handelt sich um einen Übernahmefehler bei der manuellen Erstellung der Bilanz in Kontenform. In Anbetracht des Umstandes, dass die Prüfung der Jahresrechnung kurzfristig zum Abschluss gebracht werden sollte, wurde im Einvernehmen zwischen RPA und Verwaltung auf eine Korrektur verzichtet.

 

4.3 Übertragung von Haushaltsresten für Auszahlungen (Investitionen): Der Haushaltsplan 2009 sah für die komplette Abwicklung der Investitionen im Bereich des Museums Ein- und Auszahlungen von jeweils 64.000 € vor. Da die Rechtskraft des Haushaltes erst Mitte Mai eintrat, Förderanträge zu stellen waren usw. konnten die Umsetzung der Maßnahme erst im Spätsommer 2009 begonnen werden. Die Maßnahme wurde dann in 2010 fortgesetzt und zum Abschluss gebracht. Ein Haushaltsrest ist bei der Aufstellung der Jahresrechnung nicht gebildet worden, da die Verwaltung davon ausgegangen ist, dass die Mehrauszahlungen 2010 für die Maßnahme durch entsprechende Mehreinzahlungen (Zuweisungen Dritter) in 2010 gem. § 18 (2) GemHKVO gedeckt sind. Diesen Standpunkt vertritt die Verwaltung auch weiterhin. Um das Risiko einer fehlerhaften Rechtsauslegung zu umgehen, sollte aber dennoch entsprechend dem Vorschlag des RPA ein nachholender Übertragungsbeschluss gefasst werden.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2009 ein ordentliches Ergebnis von + 6.874,03 € und ein außerordentliches Ergebnis von – 7.878,84 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2009 mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2009 verrechnet. Der verbleibende Rest von – 1.004,81 € wird auf das nächste Jahr vorgetragen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2009 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe mit dem negativen außerordentlichen Ergebnis verrechnet und somit nicht der Rücklage zugeführt.

c) Gemäß Nr. 4.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Gemeinde Göhrde vom 9.4.2014 wird ein investiver Haushaltsrest für die Durchführung der Investitionen im Bereich Museum in Höhe von 58.621,00 € gebildet und in das Jahr 2010 übertragen.