Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2007 sowie Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2007
Vorlage
20/1086/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz 2007 im November 2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im März 2014 der Jahresabschluss 2007  vorgelegt. Die Prüfung wurde am 03.04.2014 abgeschlossen.

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2007 ein ordentliches Ergebnis von + 38.330,32 € und ein außerordentliches Ergebnis von – 5.385,22 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2007 anteilig mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2007 und dem kameralen Sollfehlbetrag des Vorjahres verrechnet. Eine Zuführung zur Ergebnisrücklage ist somit ausgeschlossen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2007 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 5.385,22 € mit dem negativen außerordentlichen Ergebnis 2007 und in Höhe von 32.945,10 € mit dem kameralen Sollfehlbetrag 2006 verrechnet und somit nicht der Rücklage zugeführt.